Ingolstadt
23-Jähriger wegen Totschlags durch Raserei vor Gericht

18.01.2021 | Stand 26.01.2021, 3:33 Uhr
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. −Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild

Mit mehr als 200 Stundenkilometern soll der Mann auf der Autobahn in einen vorausfahrenden Wagen gerast sein. Der Fahrer in dem gerammten Wagen war binnen kürzester Zeit tot. Nun muss der Raser vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fährt schwere Geschütze gegen ihn auf.

Wegen Totschlags durch Raserei auf der Autobahn muss sich ab Mittwoch ein 23-Jähriger vor dem Ingolstädter Landgericht verantworten. Der Mann soll im Oktober 2019 bei Manching nahe Ingolstadt mit seinem hochmotorisierten Fahrzeug auf der Überholspur mit weit mehr als 200 Stundenkilometern in einen vorausfahrenden Wagen gerast sein. Der 22 Jahre alte Fahrer des gerammten Wagens hatte keine Überlebenschance und starb noch vor Ort.

Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Prozess deswegen begonnen. Im Laufe des Verfahrens fiel allerdings ein Beteiligter längerfristig aus, so dass der Prozess abgesetzt werden musste. Nun startet das Strafverfahren von vorne. Es sind zehn Verhandlungstage bis Ende März geplant.

Der angeklagte Deutsche muss sich wegen Totschlags und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten. Er hatte in dem damaligen Prozess zugegeben, dass er auf der A9 das andere Auto gerammt habe. Er betonte sein tiefes Bedauern über den Tod des 22-Jährigen.

Seinen Verteidigern dürfte es in dem neuen Prozess insbesondere darum gehen, die juristischen Vorwürfe zu entkräften, um eine mildere Strafe zu erreichen. Denn früher wurde ähnliche Verkehrsstraftaten oftmals nur als fahrlässige Tötung an den Amtsgerichten angeklagt.

Doch die Staatsanwaltschaften verfolgen seit einigen Jahren eine härtere Linie. Erst vor wenigen Tagen hatte in München ein Prozess wegen Mordes gegen einen 35 Jahre alten Raser begonnen, der auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle einen Jugendlichen totgefahren hatte.

Zudem werden seit 2017 illegale Autorennen als Straftat schwerer sanktioniert. Als verbotenes Rennen wird nach dem damals geschaffenen Paragrafen nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, kann danach verurteilt werden. Wenn ein anderer Mensch ums Leben kommt, drohen ihm allein wegen des Raserparagrafen bis zu zehn Jahre Haft.

dpa