Limburg
Anwälte im Kinderporno-Prozess scheitern mit Verbotsantrag

11.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:29 Uhr
Die Statue Justizia. −Foto: Peter Steffen/Archiv

Im Limburger Prozess um die Kinderporno-Plattform „Elysium“ sind die Rechtsanwälte am Donnerstag mit ihrem Antrag auf ein Verwertungsverbot für mehrere Beweismittel gescheitert.

Es handelte sich dabei um etliche Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt, die bei Durchsuchungen gefunden worden waren. Nach Meinung der Anwälte der vier Angeklagten hatten die damaligen Durchsuchungsbeschlüsse einen rechtswidrigen Hintergrund. Das Gericht sah dies jedoch anders und begutachtete die Beweise.

Die Angeklagten im Alter zwischen 40 und 63 Jahren stammen aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, sie haben die Taten bereits zum Teil gestanden. Sie sollen „Elysium“ im Darknet, einem abgeschirmten Teil des Internets, betrieben oder sich daran beteiligt haben. Angeklagt sind sie unter anderem wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Die Plattform mit mehr als 111 000 Nutzerkonten weltweit war ein halbes Jahr lang online gewesen. Die Mitglieder konnten chatten sowie Fotos und Videos tauschen, darunter Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern. 2017 wurde „Elysium“ von dem Bundeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt abgeschaltet, zuvor war verdeckt gegen die Betreiber ermittelt worden. Der Prozess wird fortgesetzt.

dpa