Cham
Landratsamt Cham weist auf Corona-Regeln für Grenzgänger hin

12.11.2021 | Stand 20.11.2021, 3:33 Uhr

Das Nachbarland Tschechien ist von der Bundesregierung von Sonntag an zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt worden. Das Landratsamt Cham verwies am Freitag auf die dann geltenden Regeln im kleinen Grenzverkehr. Demnach müssen nicht geimpfte Berufspendler bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet und nicht infiziert sind, wie es in einer Mitteilung hieß. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler sei wie bisher eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig.

Geimpfte und Genesene seien im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs mit entsprechendem Nachweis von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen. Als kleiner Grenzverkehr gelten Aufenthalte im Hochrisikogebiet von maximal 24 Stunden.

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dpa