München/Berlin
Bayern wird Bundes-Notbremse im Bundesrat nicht blockieren

13.04.2021 | Stand 21.04.2021, 3:33 Uhr
Florian Herrmann (CSU) spricht auf einer Pressekonferenz. −Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

Trotz des Neins der Freien Wähler in der bayerischen Staatsregierung zur Corona-Notbremse des Bundes wird der Freistaat das Gesetzesvorhaben im Bundesrat nicht blockieren. Es handele sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, das bedeute, die Länder müssten ihm in der Länderkammer nicht zustimmen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Die Beratung im Bundesrat ist für den 23. April geplant.

Die CSU hatte bereits wiederholt betont, sie unterstütze die Pläne des Bundes, das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. Damit Bayern im Bundesrat Einspruch einlegt, müssten sich beide Koalitionäre einig sein, „ansonsten bleibe die Hand eben unten“, sagte Herrmann. Er betonte aber auch, dass erst in der kommenden Woche im bayerischen Kabinett abschließend beraten werde.

Die sogenannte Bundes-Notbremse sieht einheitliche Regelungen wie Ausgangsbeschränkungen für Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner vor. Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Über die genaue Ausgestaltung dürfte aber im Bundestag noch viel diskutiert werden, bereits kurz nach Bekanntwerden des Entwurfs wurde hier Kritik laut.

Auch die Freien Wähler kritisieren, dass Bayern durch das Gesetz Kompetenzen an den Bund verlagere. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) wies nach dem Kabinett darauf hin, dass das Gesetz vieles aufgreife, was in Bayern ohnehin schon geregelt sei. In der Praxis könnten sich aber dennoch Dinge ändern, etwa müssten dann vermutlich bisherige Möglichkeiten für Termineinkäufe mit Testpflicht im Handel in den Hotspots wieder zurückgenommen werden.

© dpa-infocom, dpa:210413-99-188119/2

dpa