München
Für bessere Patientenversorgung: Notbetreuung ausgeweitet

21.03.2020 | Stand 02.12.2020, 11:41 Uhr

Um unter allen Umständen eine Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen gewährleisten zu können, weitet die bayerische Staatsregierung die Notbetreuung für Kinder aus. Ab Montag können Eltern auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in den Bereichen Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist.

Die genannten Bereiche würden weit ausgelegt: Eingeschlossen seien Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, der Rettungsdienst, Apotheken, die Kassenärztliche Vereinigung, Gesundheitsämter, Altenpflege, Behindertenhilfe, kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe sowie das sogenannte Frauenunterstützungssystem, also etwa Frauenhäuser. Auch alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen, könnten von der neuen Regelung gebrauch machen, hieß es - also beispielsweise das Reinigungspersonal und die Klinikküche.

Bislang galt das Angebot der Notbetreuung nur, wenn beide Elternteile in diesen Bereichen arbeiten oder ein alleinerziehendes Elternteil dort beschäftigt ist. Für andere Bereiche der sogenannten kritischen Infrastruktur bleibt es dabei, hieß es in der Mitteilung weiter. Im Kampf gegen das Coronavirus hatte die Staatsregierung veranlasst, dass alle Schulen und Kitas geschlossen werden.

dpa