Berlin/München
Freie Wähler wollen Notbremse kippen: CSU kontert scharf

22.04.2021 | Stand 30.04.2021, 3:33 Uhr
Hubert Aiwanger (Freie Wähler) zeigt die Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz. −Foto: Kay Nietfeld/dpa

CSU und Freie Wähler sind in der Corona-Bekämpfung längst nicht mehr überall auf einer Linie. Nun klagt der kleine Partner gegen ein Gesetz, das die CSU in Berlin mitträgt. Die Antwort folgt prompt.

Der Streit in der bayerischen Koalition über die Notbremsen-Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus spitzt sich weiter zu. Die Freien Wähler (FW) stellten am Donnerstag in Berlin die erste von zwei geplanten Verfassungsbeschwerden gegen die neue Bundes-Notbremse vor. Damit wolle man insbesondere die neue bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche - über 100 kippen, sagte der FW-Bundesvorsitzende und bayerische Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger.

Von der CSU kam scharfer Widerspruch. „Es ist unverständlich, dass Hubert Aiwanger in dieser kritischen Phase die Notwendigkeit der Ausgangsbeschränkungen anzweifelt“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Ausgangsbeschränkungen seien ein wichtiges und wissenschaftlich anerkanntes Instrument bei der Pandemiebekämpfung. Herrmann war Aiwanger ein offenkundiges Wahlkampfmanöver vor.

Aiwanger sagte in Berlin, man wolle die „Freiheitsrechte“ der Bürger verteidigen. Mit eine ersten Verfassungsbeschwerde wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die nächtliche Ausgangssperre, mit einer zweiten wollen sie die neue Notbremsen-Regel für den Handel kippen.

Aiwanger argumentierte, der Bund habe weder die Kompetenzen noch die Mittel, um derart nach unten „durchregieren“ zu können, ohne dass regionale Besonderheiten einfließen könnten. „Der Bund wird übergriffig mit einer Politik, die nicht sinnhaft ist“, sagte er und sprach von einem großen Fehler, der verfassungsrechtlich unzulässig sei. „Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist demokratieschädlich, weil es andere Institutionen, Länder und Kommunen aushebelt.“

Es gehe nicht darum, Corona zu leugnen oder infrage zu stellen, betonte Aiwanger. Es gehe auch nicht darum, den Gesundheitsschutz zu verschlechtern, hieß es - im Gegenteil: Landesregierungen und Landräte könnten den Kampf gegen Corona viel zielgenauer und damit effektiver führen. Auch Ausgangssperren könnten in dem einen oder anderen Fall sinnvoll sein - aber eben nicht mit einem bundesweiten Automatismus. „Ich bin bass erstaunt, mit welcher Bereitwilligkeit die Länder ihre Kompetenzen nach Berlin abgeben“, sagte Aiwanger.

Herrmann verwies darauf, dass die Freien Wähler die in Bayern seit langem geltende Ausgangsbeschränkung ab einer Inzidenz von 100 immer mitgetragen hätten. Er betonte: „Die politische Motivation für die Verfassungsklage ist daher offenkundig. Das Virus lässt sich von einem solchen Wahlkampfmanöver wahrscheinlich nicht beeindrucken.“

Aiwanger sieht im Agieren der Freien Wähler - die Notbremse in Bayern mittragen und jetzt klagen - dagegen keinen Widerspruch. Im Winter habe man das unterstützt - und unter anderem durchgesetzt, dass der Beginn inzwischen erst um 22.00 und nicht um 21.00 Uhr ist. Er kündigte zudem einen Vorstoß gegenüber dem großen Koalitionspartner CSU an, dass die Regelung in der jetzigen Form nicht noch einmal verlängert werde. Oder aber die Regelung solle erst ab einer noch späteren Uhrzeit oder bei einer höheren Sieben-Tage-Inzidenz greifen. Dem dürfte aber dann wohl die neue Bundes-Notbremse entgegenstehen.

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dpa