Eichstätt
Finanzskandal: Zweiter Beschuldigter ebenfalls frei

24.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:19 Uhr

Eichstätt/München (DK) Nun ist auch der Haftbefehl gegen den zweiten Beschuldigten im Finanzskandal des Bistums Eichstätt außer Vollzug gesetzt: Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung bestätigte, konnte der Mann, ein Immobilienentwickler aus den USA, der aus Deutschland stammt, die Untersuchungshaft verlassen.

Gründe für die Freilassung und weitere Details nannte sie zunächst nicht. Bereits vor zwei Wochen war der frühere stellvertretende Finanzdirektor des Bistums aus der U-Haft entlassen worden. 

Den beiden Männern wird in einer Strafanzeige des Bistums zur Last gelegt, zwischen 2014 und 2016 rund 60 Millionen Dollar (etwa 51,2 Millionen Euro) aus dem Bistumsvermögen in größtenteils ungesicherte Kredite in die USA ausgereicht zu haben. Von diesen Krediten sind laut Diözese bereits 2015 etwa fünf Millionen Dollar in die Bistumskassen zurückgeflossen, Darlehen in Höhe von etwa 24 Millionen Dollar wären vergangenes Jahr fällig gewesen, sind aber nach Angaben des Bistums bislang nicht zurückgezahlt worden. Die Strafanzeige hatte Bischof Gregor Maria Hanke im Juli 2017 stellen lassen. Dem Ex-Vize-Finanzdirektor und dem US-Immobilienentwickler werden darin Untreue, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Bestechung vorgeworfen. Nach Auskunft der Sprecherin der Ermittlungsbehörde werden nach wie vor alle Vorwürfe weiter verfolgt.

„Die Gesamtsumme der ausstehenden Darlehen, bei denen unklar ist, ob beziehungsweise in welchem Umfang sie zurückgezahlt werden können, beläuft sich auf 55,15 Millionen US-Dollar“, erklärt die Diözese. So hoch könnte auch der gesamte Schaden sein, der dem Bistum im schlimmsten Fall entstehen könnte. Die Staatsanwaltschaft geht aktuell hingegen nur noch von einem „gesicherten Vermögensschaden“ von rund einer Million Dollar aus, dabei handele es sich einer Mitteilung zufolge um Bestechungszahlungen. Bei diesen unterschiedlichen Bewertungen ist aber zu berücksichtigen, dass nicht jeder Schaden, der einem durch mutmaßlich dubiose Geschäfte entsteht, auch strafbar ist. Strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche sind nicht immer deckungsgleich: Wie viel Geld am Ende in der Kirchenkasse fehlt, ist daher nach wie vor offen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, werden aber nach aktuellem Stand vermutlich nur die Bestechungszahlungen in Höhe von einer Million Dollar vor Gericht angeklagt.

Wann die Ermittlungen zum Abschluss kommen, konnte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Weitere Angaben, auch zu möglichen weiteren Beschuldigten, wollte sie mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht machen. 

Marco Schneider