Die Franken schäumen: Wiege des Bier-Reinheitsgebots soll in Bamberg stehen

30.01.2016 | Stand 02.12.2020, 20:15 Uhr

Nürnberg (dpa) In Franken wächst der Unmut über die vom Freistaat in diesem Jahr geplanten Feierlichkeiten zum 500. Jubiläum des bayerischen - angeblich ältesten - Bier-Reinheitsgebots. Denn die eigentliche Wiege des Bier-Reinheitsgebots stehe gar nicht in Altbayern, wie das Jubiläum suggeriere, sondern in Franken, sagte der Vorsitzende des Fränkischen Bundes, Wolfgang Hoderlein, der Deutschen Presse-Agentur. „Die Staatsregierung pflegt hier ein Klischee, das gar nicht von der historischen Faktenlage gedeckt ist“, ist der frühere bayerische SPD-Chef überzeugt.

Denn bereits 27 Jahre vor dem Erlass des bayerischen Reinheitsgebots - am 12. Oktober 1489 - habe der Bamberger Fürstbischof Heinrich III. „für Bamberg und das Umland“ ein Bier-Reinheitsgebot erlassen. Darin heißt es, dass im Bier „nicht mere denn Malz, Hopfen und Wasser verwendet“ werden dürfe, berichtet Hoderlein. Dass es sich dabei keineswegs wie andernorts nur um ein lokales Reinheitsgebot handelt, hält Hoderlein für gesichert. Das Fürstbistum Bamberg umfasste damals weite Teile des heutigen Unter-, Mittel- und Oberfrankens.

Hoderlein beruft sich dabei auf eine 2014 im Bamberger Staatsarchiv aufgetauchte, von Fürstbischof Heinrich III. erlassene „Ungeldverordnung“. Bei der Verordnung sei es dem Bischof wohl weniger um die Reinheit des Bieres als um den Schutz des Weizens als Brotgetreide und um sichere Einnahmen aus der neuen Biersteuer gegangen. Ein Archivar des Bamberger Staatsarchivs habe das Dokument vor zwei Jahren entdeckt, sagte der Chef des Fränkischen Bundes. Der Verein setzt sich seit 25 Jahren für fränkische Interessen im Freistaat Bayern ein.

Vor dem Hintergrund der neu aufgetauchten Fakten hält Hoderlein auch die aus Anlass des 500. Jubiläums geplante Landesausstellung des Hauses der Bayerischen Geschichte im Kloster Aldersbach bei Passau für problematisch. Er finde zwar die Idee gut, das populäre Thema „Bier“ zum Thema einer solchen Ausstellung zu machen. Aber: „Ich erwarte eine faire Darstellung der Vielfalt der historischen Reinheitsgebote im süddeutschen Raum.“

Der Bayerische Brauerbund hatte bereits eingeräumt, dass es neben dem bayerischen Reinheitsgebot bereits örtlich begrenzte Vorschriften zum Bierbrauen gab: 1156 für Augsburg, 1293 für Nürnberg, 1363 für München und 1447 für Regensburg.

Überrascht zeigte sich Hoderlein auch, dass der Freistaat die Bier-Landesausstellung in Aldersbach ausrichten will. „Ich hätte wenigstens erwartet, dass man so was in Ingolstadt macht.“ Denn dort, und nicht in Aldersbach, hätten im April 1516 die beiden Bayern-Herzöge seinerzeit die Bier-Verordnung erlassen. Was Staatsregierung und Brauerbund nach Einschätzung Hoderleins bei dem Jubiläum ebenfalls unerwähnt lassen: Das Herzogtum Bayern von damals sei mit dem heutigen Freistaat Bayern gar nicht vergleichbar. „Bayern bestand damals gerade mal aus Ober- und Niederbayern.“