Auf Privatgrundstück erlaubt
Eilantrag gegen Böllerverbot in Nürnberg teilweise erfolgreich

31.12.2020 | Stand 08.01.2021, 3:33 Uhr
Böller explodieren bei Anbruch der Dunkelheit. −Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa

Ansbach - Das Verwaltungsgericht Ansbach hat das flächendeckende Böllerverbot in Nürnberg teilweise gekippt. Am Donnerstagvormittag gab die Kammer einem Eilantrag aus Nürnberg teilweise statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Danach dürfen die Antragssteller Feuerwerk auf ihrem privaten Grundstück an Silvester und Neujahr zünden (Az.: AN 15 S 20.2909). Abgesehen von dieser Ausnahme gilt nach Angaben der Stadt Nürnberg jedoch weiterhin ein Böllerverbot auf allen öffentlichen und privaten Flächen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. In Mittelfranken hatten Kommunen ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen, das auch in privaten Gärten oder auf Balkonen gilt.

Im Laufe des Tages will das Ansbacher Verwaltungsgericht über weitere Eilanträge zu dem Thema entscheiden, die insbesondere die Verbote in Ansbach, Erlangen sowie in den Landkreisen Roth, Erlangen-Höchstadt und Ansbach betreffen.

Am Dienstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das flächendeckende Feuerwerksverbot in Augsburg gekippt, da es sich "nicht um eine infektionsschutzrechtlich "notwendige" und damit verhältnismäßige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes" handle (Az. 20 CS 20.3139). Die Stadt Augsburg wollte ebenfalls Feuerwerk auf privaten Flächen verbieten, um Unfälle zu vermeiden und das medizinische Personal zu entlasten.

dpa/lby