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Bayern beschließt Lockerungen für Schulen, Kitas, Fitnessstudios

18.05.2021 | Stand 26.05.2021, 3:33 Uhr
Ministerpräsident Markus Söder. −Foto: dpa

Das bayerische Kabinett hat heute die nächsten Corona-Lockerungen beschlossen.

München - bayerischen Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 sollen nach den Pfingstferien die Schüler aller Schularten wieder Präsenzunterricht haben - mit Test- und Maskenpflicht. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in München mit. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit Werten zwischen 50 und 165 gibt es auch nach dem 7. Juni demnach lediglich Wechselunterricht.

Nach den bisherigen bayerischen Corona-Regeln wäre bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 lediglich an Grundschulen Präsenzunterricht für alle erlaubt - nun soll dies für alle gelten. Am Dienstag lagen schon gut ein Dutzend Regionen unter diesem Wert.

Zudem lockert Bayern die Corona-Regeln für Kitas, Kindergärten und andere Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach den Pfingstferien, also ab dem 7. Juni, ist bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 eingeschränkter Regelbetrieb in festen Gruppen möglich. Bislang liegt der Grenzwert, ab dem es nur noch Notbetreuung geben darf, bei 100. Neu ist, dass die Einrichtungen zweimal wöchentlich Corona-Tests für alle Kinder anbieten müssen - die für die Kinder aber nicht verpflichtend sind. Für Vorschulkinder im letzten Kindergartenjahr gilt der Grenzwert 165 schon ab 25. Mai.

Schon zu Pfingsten gibt es zudem weitere Lockerungen. Unter anderem können die Menschen bald wieder ins Theater und ins Sportstadion gehen - zumindest unter freiem Himmel. Das Kabinett machte am Dienstag den Weg frei für Theater- und Kinovorführungen im Freien von diesem Freitag an, die unter Einhaltung von Hygienevorschriften und einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 in der jeweiligen Region vor bis zu 250 Zuschauern gespielt werden dürfen.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 entfällt die sonst obligatorische Testpflicht. Die gleiche Zuschauerregelung gelte für Sportveranstaltungen in Freiluftstadien, sagte Söder. Fitnessstudios dürften bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ebenso wieder öffnen. Die Besucher müssen aber - mit Ausnahme des Sporttreibenden selbst - FFP-2-Masken tragen und einen negativen Test vorlegen.

Amateurensembles dürfen ab Freitag zumindest zum Proben wieder zusammenkommen. Auch Freibäder dürfen öffnen, allerdings entsprechend ihres Platzangebotes nur eine begrenzte Zahl von Besuchern einlassen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist neben einer Terminbuchung ein negativer Corona-Test notwendig, bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht auch in diesem Fall. dpa