Kiffen vor Kindern & Co.
Hohe Cannabis-Bußgelder in Bayern – Bald auch Kiff-Verbot für Volksfeste?

09.04.2024 | Stand 12.04.2024, 6:00 Uhr

Kiffen ist nicht immer und überall erlaubt. Im Bußgeldkatalog sind für bestimmte Verstöße teils teure Strafen fällig. − Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür sollen Gesetzesverstöße im Freistaat nun sehr teuer werden. Außerdem erwägt die Staatsregierung ein Kiff-Verbot für bestimmte Bereiche.



Für Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz drohen in Bayern hohe Bußgelder – 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus dem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat Ende März veröffentlicht hat. Es gilt bereits seit 1. April.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis hatte die Berliner Ampel-Regierung gegen den Willen und Widerstand Bayerns durchgesetzt. Für die Verhängung von Bußgeldern für Gesetzesverstöße sind nun die Behörden in den Ländern zuständig. Und für die bayerischen Behörden soll der neue Bußgeldkatalog des Gesundheitsministeriums als „Richtlinie“ dienen.

300 bis 1000 Euro Bußgelder



500 Euro Bußgeld drohen demnach in Bayern für das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Schulen und deren Sichtweite oder auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten. Wobei „Sichtweite“ laut Bundesgesetz nicht mehr gegeben ist, wenn der Abstand zum Eingangsbereich der Einrichtungen mehr als 100 Meter beträgt. Wer in militärischen Bereichen der Bundeswehr Cannabis konsumiert, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen. Und wer etwas mehr als die erlaubte Menge Cannabis besitzt oder mit sich führt, muss im Freistaat mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro rechnen.



Lesen Sie auch: Polizei zu Cannabis: Legalisierung hat für uns zunächst keine Auswirkungen

Teuer wird es auch für Verstöße im Zusammenhang mit künftigen Cannabis-Anbauvereinigungen: Für das unerlaubte Werben oder Sponsoring, für eine unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis und viele weitere Verstöße drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro. Für einige Verstöße sind sogar Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen. Einzelne Medien hatten zuletzt bereits über den neuen Bußgeldkatalog berichtet.

Mögliche Verdopplung im Wiederholungsfall



Grundsätzlich gelten alle genannten Summen laut Bußgeldkatalog für einen „vorsätzlichen Erstverstoß“. Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden, bei Fahrlässigkeit können die Summen halbiert werden. Aber auch je nach Einzelfall können die Behörden von den Regelsätzen nach oben oder auch nach unten abweichen.

Kiffen im öffentlichen Raum: Diese weiteren Einschränkungen plant Bayern



Bayern plant über den aktuellen Bußgeldkatalog hinaus die öffentlichen Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen: Volksfeste - allen voran die Wiesn – sollen nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie Zonen werden. Zudem prüft die Staatsregierung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Kiff-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich zu Tabu-Zonen für Cannabis erklärt werden.

In einigen Städten und Landkreisen in der Region ist das Thema bereits auf dem Tisch:

- Passaus OB Dupper will „Cannabis-Konsum auf der Dult verbieten“

- „Kiffen verboten“: Pfarrkirchen untersagt Cannabiskonsum auf dem Rottaler Volksfest

- Die Stadt will das Kiffen auf dem Pfingstvolksfest in Berching verbieten

- Nach Cannabis-Freigabe: Ist Kiffen auf der Regensburger Maidult eigentlich erlaubt?


Konkret beschlossen wurde in der Kabinettssitzung am Dienstag zunächst noch nichts, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend sagte. Die Vorschläge würden aktuell noch im Detail geprüft. „Ziel ist natürlich, den Konsum unattraktiv zu machen“, betonte er. Zudem wolle man, da im Bundesgesetz der Aspekt des Jugendschutzes aus bayerischer Sicht viel zu kurz komme, die bayerischen Regelungen „anpassen“. Die Ministerien prüften deshalb weitere Cannabis-„Beschränkungsmöglichkeiten“, die bei nächster Gelegenheit, möglicherweise kommende Woche, beschlossen werden sollten.

Konkret stellte Herrmann bereits eine Verordnungsermächtigung für Kommunen in Aussicht, damit diese in ihren Bereichen Cannabis-freie Zonen einrichten können - so wie es bisher auch schon bei Alkoholsperrzonen möglich sei. „Was dann auch eine Lösung wäre beispielsweise für Volksfeste oder für das Oktoberfest, wie ja auch von der Branche erwartet wird“, fügte Herrmann hinzu.

− dpa