Viele sind Jagdgenossen ohne es zu wissen

29.10.2007 | Stand 03.12.2020, 6:23 Uhr

Willkommensgruß für neuen Pächter: Jagdvorsteher Jakob Beierl (r.) gratuliert Helmut Asam zur Aufnahme ins Aresinger Revier. - Foto: bja

Aresing (bja) Bei ihrer Versammlung stimmten die Jagdgenossen des Gemeinschaftsreviers Aresing darüber ab, einen zusätzlichen Pächter in den bis zum Jahr 2016 laufenden Jagdpachtvertrag aufzunehmen. Das Ergebnis ließ den Bewerber Helmut Asam aus Unterweilenbach strahlen.

Nicht einer der 56 stimmberechtigten Jagdgenossen hatte etwas dagegen. Den Antrag befürwortet hatten auch Michael Gamperl, Albert Weinbauer und Günther Josch, die sich ab 1. April 2008 das Jagdrevier mit Asam teilen.

Zuvor hatte Jagdvorsteher Jakob Beierl das vom Vermessungsamt Ingolstadt angefertigte neue Jagdkataster vorgestellt. Dieses Verzeichnis der bejagbaren Flurstücke und ihrer Eigentümer ist nun auf neuestem Stand und wird jährlich aktualisiert. Allerdings, so Beierl, seien sich etliche Grundstückseigentümer offensichtlich nicht bewusst, dass sie mit dem Besitz bejagbarer Fläche auch Jagdgenossen seien, denen ihr flächenmäßiger Anteil an den Pachteinnahmen zusteht. Als Jagdgenosse gilt jeder, der in der Gemarkung Aresing bejagbaren Grund besitzt. Ausgenommen sind befriedete Bezirke im Zusammenhang geschlossener Bebauung, ausgewiesene Bauplätze und dauerhaft fest eingezäunte Flächen.

Wer also seinen Anspruch auf den so Jagdschilling von derzeit sieben Euro je Hektar bisher nicht geltend gemacht hat, sollte dem Jagdvorsteher, Telefon (0 82 52) 25 36, Fax (0 82 52) 91 01 30, seine Bankverbindung mitteilen. Wie das neue Jagdkataster zeigt, stimmen oft auch die Namen der Kontoinhaber nicht mehr mit denen der Flächenbesitzer überein. Auch hier sollte jeder im eigenen Interesse für Ordnung sorgen. So gibt es beispielsweise einige Erbengemeinschaften, bei denen nur die Bankverbindung des Erblassers bekannt ist.

Jeder Jagdgenosse ist zudem berechtigt, an der jährlichen Versammlung der Jagdgenossen teilzunehmen, um dort über Belange der Jagdgenossenschaft, wie etwa die Auszahlung des Jagdschillings mitzureden und abzustimmen. Diese Versammlung ist in Aresing schon deshalb attraktiv, weil dabei das im Jagdpachtvertrag vereinbarte Rehragout mit Getränken sowie Kaffee und Kuchen inbegriffen sind. Die Einladung erfolgt jeweils per Aushang im Gemeindeschaukasten und Inserat in der Schrobenhausener Zeitung.