Schrobenhausen
Rathaus: Ausnahmen genehmigt

16.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:23 Uhr

Schrobenhausen (jsp) "Wir müssen uns selber eine Ausnahme erteilen", sagte Claudia Potratz vom städtischen Bauordnungsamt in der jüngsten des Schrobenhausener Stadtrates.

Warum? In der Sitzung ging es um die Baugenehmigung, die die Stadt für die Sanierung ihres denkmalgeschützten Rathauses beantragen muss. Bei der Prüfung der Genehmigungsplanung sind allerdings einige Verstöße gegen die örtlichen Bauvorschriften wie die Gestaltungssatzung enthalten.

Einer davon sind die Dachflächenfenster. Sie seien bereits im Bestand des Gebäudes vorhanden und sollen auch nach der Sanierung wieder eingebaut werden, erklärte Potratz. Deshalb genössen sie also Bestandsschutz. Ebenso beim Putz auf der Außenfassade, der eigentlich auch nicht erlaubt sei in der Altstadt. Aber auch hier gelte: Der Putz war schon vor der Sanierung auf den Wänden. Und weil es so schön war, gab es auch noch einen Verstoß gegen die Gestaltungssatzung bei den Biberschwänzen auf dem Dach. Die dürften eigentlich auch nicht rot sein. Da sie es schon waren, gelte auch hier der Bestandsschutz. Alles sei in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz geplant worden, sagte Potratz, was einigen Stadträten ein mildes Grinsen entlockte. Alle Ausnahmen gingen einstimmig durch.

Rudi Koppold (FW) wollte noch wissen, ob der Dachstuhl komplett erneuert werden müsse? Nein, antwortete ihm Stadtbaumeister Axel Westermair. Lediglich ein Teil des Dachstuhls müsse erneuert werden, weil er bei früheren Bauarbeiten eingerissen sei. Westermair wies darauf hin, dass der Stadtrat in der nächsten Sitzung den Beschluss über den Beginn der Rathaussanierung fassen müsse.