Hohenwart
Markt sorgt für Ordnung in den Krautgärten

Bebauungsplan soll rechtliche Grundlage für den Erhalt der meisten Gebäude bieten

14.08.2018 | Stand 23.09.2023, 4:24 Uhr
Ein durchaus idyllisches Plätzchen am Rande von Hohenwart sind die Krautgärten. Gebäude sind hier allerdings gar nicht zugelassen. Der Markt will nun mit der Aufstellung eines Bebauungsplans eine rechtliche Grundlage schaffen und damit verhindern, dass der Abbruch der Schwarzbauten angeordnet wird. −Foto: Foto: Hofmann

Hohenwart (SZ) Die Krautgärten in Hohenwart müssen ganz offiziell überplant werden, wenn das Gebiet nicht irgendwann geräumt werden soll. Dazu hatte das Landratsamt Pfaffenhofen dem Markt geraten. Der Gemeinderat hat nun am Montagabend die Weichen für einen entsprechenden Bebauungsplan gestellt.

Gartenweg und Gabisweg heißen die beiden kleinen Straßen, die südlich von der Schenkenauer Straße abzweigen, und das deutet schon darauf hin, was dort gut versteckt hinter den Häusern liegt: Ein Gebiet mit vielen kleinen Parzellen, den alten Krautgärten. In den vergangenen Jahrzehnten habe sich das Ganze mit einer gewissen Dynamik von selbst weiterentwickelt, sagte Bürgermeister Manfred Russer vorsichtig. Was er damit meinte: Inzwischen stehen dort Schuppen, kleinere und auch größere Gartenhütten. Rechtlich ist das Ganze eine Grauzone, denn das Gebiet ist planungsrechtlich ein Außenbereich, in dem eigentlich nicht gebaut werden darf.

Dann, so Russer, habe es eine Beschwerde von Anliegern gegeben, weil eines der Gebäude offensichtlich gewerblich genutzt wurde. Und so bekam das Gebiet eine gewisse Aufmerksamkeit. Das Landratsamt, berichtete Russer, habe dem Markt geraten, bauplanungsrechtliche Sicherheit zu schaffen, damit die Gebäude, die in den Krautgärten stehen, nicht abgerissen werden müssen. Das bedeutet: Hohenwart muss einen Bebauungsplan aufstellen, der allerdings weder Wohn- noch Gewerbenutzung beinhaltet. "Das ist schon eine Mordsarbeit, die da vor uns liegt", sagte Florian Schröder vom Bauamt im Rathaus. Denn die einzelnen Parzellen - und das sind nicht wenige - müssen ebenso ausgemessen werden wie die darauf stehende Bebauung und die Grenzabstände. "Grundsätzlich", so Schröder, "ist jedes Gebäude in diesem Gebiet ein Schwarzbau." Das Ziel des Bebauungsplans solle es sein, 90 bis 95 Prozent davon erhalten zu können.

Der Erhalt der Krautgärten samt eines Großteils seiner Bebauung, einer über Jahrzehnte gewachsenen Struktur also, ist den Hohenwarter Marktgemeinderäten ganz offenbar ein wichtiges Anliegen. Einstimmig sprachen sie sich dafür aus, einen Bebauungsplan namens "Sondergebiet Krautgarten" aufzustellen - ein Grundsatzbeschluss; ins Detail soll erst gegangen werden, wenn weitere Vorarbeiten geleistet wurden. So will sich Schröder mit der Baujuristin des Landratsamts zusammensetzen und überlegen, welche Lösung für die Krautgärten möglich wären. Auch die Kosten für den Verwaltungs- und Planungsaufwand sind ein Thema - sie werden wohl locker in den fünfstelligen Bereich gehen, hieß es. Eventuell könnten sie auf die Besitzer der Grundstücke oder zumindest der Gebäude umgelegt werden.

Wichtig ist der nun gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor allem deswegen, um zu vermeiden, dass für ein erstes Gebäude in den Krautgärten der Abriss angeordnet wird, stellte Russer klar. Denn so etwas wäre ein Präzedenzfall - weitere Abbruchanordnungen würden wohl folgen. Dieses Szenario will der Marktgemeinderat verhindern. Die Krautgärten gehören ja einfach dazu zu Hohenwart.

Bernd Hofmann