Schrobenhausen
Hohe Borkenkäfergefahr in den Wäldern rund um Schrobenhausen

Waldbesitzervereinigung rät dazu, die Bäume regelmäßig zu inspizieren und bei Befall umgehend zu handeln

03.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:56 Uhr
Ist Bohrmehl am Stammfuß zu finden, ist der Baum vom Borkenkäfer befallen und nicht mehr zu retten (Foto oben). Forstunternehmer können auch größere Mengen Holz mit einem Harvester schnell aus dem Wald befördern (Foto links). −Foto: Fotos: WBV Neuburg-Schrobenhausen

Schrobenhausen (SZ) Derzeit ist die Borkenkäfergefahr in den Wäldern rund um Schrobenhausen sehr groß.

Das teilt der Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung (WBV) Neuburg-Schrobenhausen, Ludwig Schön, mit. Die gegenwärtige Hitzewelle und Trockenheit begünstigten eine rasend schnelle Entwicklung der Schädlinge. Es gebe bereits viele kleinere Käfernester und vereinzelt auch größere Waldflächen, die vom Borkenkäfer befallen sind. Die WBV Neuburg-Schrobenhausen rät allen betroffenen Waldbesitzern, ihr Käferholz so schnell wie möglich einzuschlagen und das Schadholz außerhalb des Waldes zu bringen.

Jeder Waldbesitzer sollte seinen eigenen Wald regelmäßig auf Käferbefall kontrollieren, sagt Schön. Finde man Bohrmehl am Stammfuß, sei der Baum nicht mehr zu retten. Dann sei es höchste Zeit, die befallenen Bäume aufzuarbeiten und möglichst 500 Meter außerhalb des Waldes zu bringen. Hilfe biete die WBV Neuburg-Schrobenhausen als Selbsthilfeeinrichtung für die Waldbesitzer im Landkreis. Durch die Zusammenarbeit mit regionalen Forstunternehmern könne anfallendes Käferholz schnell und professionell aufgearbeitet werden. Für viele Waldbesitzer sei dies ein echter Vorteil, da die Waldarbeit gefährlich und im Sommer besonders anstrengend sei. Bei größeren Schadholzmengen helfe nur der Einsatz eines Harvesters.

Der bayerische Staat helfe den betroffenen Waldbesitzern mit einer finanziellen Förderung, teilt Schön mit. Das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördere insektizidfreie Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Borkenkäferbefall. Hierzu zähle vor allem das Herausbringen von Holz auf geeignete Lagerplätze außerhalb des Waldes. Voraussetzung sei die Waldschutzwirksamkeit der Maßnahme: Der Lagerplatz müsse ausreichend weit vom nächsten, gefährdeten Fichtenbestand entfernt sein. Die Anerkennung treffe der jeweils zuständige Revierleiter.

Bei einem geschätzten Anfall von über 65 Festmetern könne der Waldbesitzer selbst beim zuständigen Revierleiter einen Antrag stellen, erklärt Schön, bei Mengen darunter sei wegen der Bagatellgrenze eine Beteiligung an einem Sammelantrag bei der WBV Neuburg-Schrobenhausen möglich. Die Förderhöhe betrage vier Euro je Festmeter.

Weitere Auskünfte gibt es beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen, beim zuständigen Revierleiter und bei der Waldbesitzervereinigung Neuburg-Schrobenhausen.