Aichach
Dealer verurteilt

27-jähriger Angeklagter ist vorbestraft, Sozialprognose sieht laut Staatsanwalt aber gut aus

19.10.2018 | Stand 23.09.2023, 4:43 Uhr
236 Ecstasy-Tabletten und andere Betäubungsmittel fanden Polizeibeamte in der Wohnung eines 27-jährigen Dealers aus dem Landkreis Aichach-Friedberg. Am Aichacher Amtsgericht wurde der Maurer nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. −Foto: Boris Roessler/dpa

Aichach (SZ) "20 Monate Knast" drohen einem 27-Jährigen aus dem südlichen Landkreis, wenn er gegen seine Bewährungsauflagen verstößt oder erneut straffällig wird. Das machte Amtsgerichtsdirektor Walter Hell deutlich, als sich der Mann wegen Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte.

Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem muss er an unregelmäßigen Urinkontrollen teilnehmen, 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung Mitte Juli des vergangenen Jahres wurden bei dem Maurer ein LSD-Trip, rund 22 Gramm Marihuana, 102 Gramm Amphetamine und 236 Ecstasy-Tabletten gefunden. Anhand einer "Blacklist", auf der der Angeklagte seine Drogengeschäfte notierte, konnte ihm der Verkauf an neun Abnehmer nachgewiesen werden, sein Verdienst dabei: 2655 Euro. Die Polizei beschlagnahmte bei der Durchsuchung zudem das Smartphone des Mannes und diverse Utensilien, die offensichtlich beim Konsum und zur Aufbewahrung von Drogen genutzt worden waren.

Gleich nach der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft forderte Verteidiger Berthold Braunger ein Rechtsgespräch, woraufhin sich Richter, Schöffen, Staatsanwalt und Verteidiger für rund eine Viertelstunde berieten. Das Ergebnis: Bei einem Geständnis hatte der Angeklagte mit besagter Geldauflage, Drogentests und einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zwischen einem Jahr und sechs Monaten und einem Jahr und zehn Monaten zu rechnen.

Rechtsanwalt Berthold Braunger verlas daraufhin das Geständnis des 27-Jährigen, in dem er alle Vorwürfe einräumte, aber erklärte, ein Teil der aufgefundenen Betäubungsmittel seien für den Eigenverbrauch gedacht gewesen.

Der junge Mann begann vor fünf Jahren damit, Drogen zu nehmen, nachdem er bei einem Arbeitsunfall ein "Nahtoderlebnis" hatte, wie er vor Gericht erklärte. Er ist wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln vorbestraft, allerdings liegen diese Delikte bereits einige Jahre zurück.

Staatsanwalt Dominik Semsch rechnete dem Angeklagten das Geständnis an, außerdem hat sich der 27-Jährige im Vorfeld der Verhandlung freiwilligen Drogentests unterzogen und sich in psychologische Betreuung begeben. Der Staatsanwalt ging daher von einer günstigen Sozialprognose aus, also dass es zu keinen Rückfällen mehr kommen sollte. Gegen ihn sprachen seine Vorstrafen und der hohe Wirkstoffgehalt der beschlagnahmten Drogen. Der Staatsanwalt forderte neben der Geldauflage und den Urintests eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und dass der Angeklagte einen sogenannten Wertersatz für die verkauften Drogen zahle, also den Geldbetrag, den er damit eingenommen hat. Verteidiger Berthold Braunger plädierte aufgrund der guten Sozialprognose, die auch der Staatsanwalt dem Angeklagten zuschrieb, auf eine Strafe an der Untergrenze, also in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Walter Hell wählte die Mitte und verurteilte den Mann wegen Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, neben Geldauflage, Urintests, Wertersatz und Kosten des Verfahrens. "Der Weg ist noch nicht zu Ende, die Rückfallgefahr ist da", befand er.

Nayra Weber