Gerolsbach
Das Problem mit der langen Leitung

Hofeigentümerin fühlt sich um Glasfaseranschluss gebracht - Regierung stärkt Gemeinde den Rücken

16.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:15 Uhr
Kabelverlegung im Außenbereich (hier bei Junkenhofen) ist nicht billig. Die Firma Altonetz investiert in Gerolsbach rund drei Millionen Euro, die Gemeinde zahlt davon 1,65 Millionen Euro, bekommt dafür wiederum 1,2 Millionen Euro staatlichen Zuschuss. Die Verlegung auf Privatgrund muss der jeweilige Eigentümer zahlen. −Foto: Hofmann

Gerolsbach/Hilm (SZ) Die Erschließung im Außenbereich hat so ihre Tücken. Will man ein Glasfaserkabel oder eine asphaltierte Straße, wird es schnell mal ganz schön teuer. Und dann ist da noch die Frage: Was zahlt die Gemeinde? Nicht immer ist die Antwort im Sinne des Fragestellers.

Hilm ist eher einer der kleineren der 77 Gemeindeteile von Gerolsbach, dennoch stand er am Dienstagabend gleich zweimal im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung (siehe auch Kasten). Wie viele Leute tatsächlich in Hilm wohnen, weiß man in der Gerolsbacher Gemeindeverwaltung gar nicht so genau - Erstwohnsitze seien dort jedenfalls nicht gemeldet, heißt es aus dem Rathaus. Dennoch besteht auf dem Hof offenbar großes Interesse an schnellem Internet. Die Glasfaserkabel dafür werden ja derzeit im ganzen Gemeindebereich bis in die kleinsten Einöden verlegt.

Wie Bürgermeister Martin Seitz in der Gemeinderatssitzung berichtete, hatte die Regierung von Oberbayern Anfang Mai bei der Gemeinde nachgefragt, weil sich die Eigentümerin des Hilm-Hofs darüber beschwert habe, dass ihr ein Breitbanderschließungsvertrag verweigert werde. Es seien zwar Angebote erstellt worden, aber nicht abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten.

Damit bezieht sich die Hofeigentümerin offenbar auf den Glasfasernetz-Anschlussvertrag von Altonetz, der im Gemeindebereich Gerolsbach gilt. Demnach wird für den Erstanschluss eine Pauschale von 250 Euro fällig, sofern die Glasfaserleitung auf dem Privatgrundstück nicht länger als 30 Meter wird (ein durchaus faires Angebot, wie eine kurze Internetrecherche zeigt). Ist der Abschnitt auf Privatgrund länger, muss der Eigentümer für jeden weiteren Meter 50 Euro zahlen. Das Problem bei Hilm: Die Zufahrt ist nur über Straßen und Wege möglich, die auf Privatgrund liegen. Die nächstgelegenen öffentlichen Grundstücke sind die Kreisstraße zwischen Gerolsbach und Lichthausen sowie die Gemeindeverbindungsstraße nach Felbern - beide sind mehrere 100 Meter von Hilm entfernt. Dazu kommt noch, dass für die etwas kürzere Anbindung nach Osten (also zur Kreisstraße) das Kabel auf dem Grund eines anderen privaten Eigentümers verlegt werden müsste. Der hat diese Verlegung aber offenbar bereits abgelehnt.

Von der Gemeinde, betonte Bürgermeister Seitz am Dienstagabend, werde die Hofeigentümerin nicht besser oder schlechter behandelt als jeder andere Bürger auch. Sie habe natürlich das Recht, mit Altonetz zu verhandeln oder auch selbst für die Kabelverlegung zu ihrem Hof zu sorgen - das sei bei anderen Betroffenen im Außenbereich durchaus üblich. Wenn sie für die Verlegung nicht zahlen wolle, "dann", so Seitz, "muss sie sich halt einen Spaten kaufen und selber graben". Ein starkes Stück sei es allerdings, dass die Eigentümerin angekündigt habe, sich auch ans bayerische Finanzministerium wenden zu wollen - und damit eventuell den zugesicherten staatlichen Zuschusse von mehr als einer Million Euro, den Gerolsbach für den Breitbandausbau erhält, in Gefahr zu bringen.

Eine Kürzung des Zuschusses steht aber offenbar nicht mehr im Raum, nachdem die Regierung von Oberbayern am Montag ein Antwortschreiben an die Hofeigentümerin versandt hat, aus dem Seitz einige Passagen vorlas. "Es liegen der Regierung von Oberbayern keine Erkenntnisse vor, dass Ihnen ein Anschluss an die nächstgelegene öffentliche Grundstücksgrenze seitens der Firma Altonetz verweigert wird", heißt es da. Auch die Vorgehensweise, dass der gemeindliche Breitbandausbau nur bis zur Grenze des Privatgrundstücks geht (und ab dort dann die 30-Meter-Pauschale für die Leitungsverlegung auf Privatgrund greift), sei "vertragskonform". Die Regierung schreibt: "Nach derzeit herrschender Rechtsauffassung wird unter Grundstücksgrenze die nächstliegende öffentliche Grundstücksgrenze angesehen." Das alles sei im Kooperationsvertrag zwischen Gemeinde und Altonetz beachtet worden. Und was den von der Hofeigentümerin bevorzugten kürzeren Anschluss Richtung Kreisstraße betrifft: "Hinsichtlich des angedachten kürzeren Trassenverlaufs ist zu beachten, dass es nach unserer Rechtsauffassung weder der Gemeinde noch dem Netzbetreiber erlaubt ist, ohne die Einwilligung der jeweiligen Grundstückseigentümer einen Anschluss über deren Grund zwangsweise herzustellen." Eine Erschließung allein über die der Hofeigentümerin gehörenden Grundstücke sei zudem "grundsätzlich möglich".

Für Seitz ist das Thema damit - zumindest vorläufig - erledigt. Der Bürgermeister vermutet allerdings einen politischen Hintergrund: "Wir wissen, wer dahinter steckt", sagte er im Gemeinderat, ohne jedoch einen Namen zu nennen.

Bernd Hofmann