Langenmosen
Baugebietsplanung wird konkret

Langenmosener Gemeinderat legte Details fest

15.06.2018 | Stand 23.09.2023, 3:48 Uhr
Ein Blick auf das Baugebiet "Langenmosen-Mitte". −Foto: Foto: Dürrmann

Langenmosen (SZ) Es geht vorwärts mit dem Baugebiet "Langenmosen Mitte". In der jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat Langenmosen über eineinhalb Stunden lang mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans.

Bereits im Januar 2018 war der Beschluss gefasst worden, zwischen den bestehenden Baugebieten "Langenmosen-Süd" und "Langenmosen-SüdWest" ein allgemeines Wohngebiet mit dem Namen "Langenmosen-Mitte" auszuweisen. Damals wurden für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes das Planungsbüros Reiser, München beauftragt. Die erforderliche Grünordnungsplanung wurde beim Landschaftsarchitekten Karl Ecker aus Schrobenhausen in Auftrag gegeben.

Reiser hat im Juni auf der Grundlage mehrerer Rahmenplanungen und Vorgesprächen einen Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung vorgelegt. In der Sitzung in dieser Woche begrüßte Bürgermeisterin Mathilde Ahle nun den Architekten Rudolf Reiser aus München. Der stellte in einer Präsentation den Gemeinderäten und einigen interessierten Besuchern der Sitzung den Bebauungsplan ausführlich dar.

So sind auf einem Nettobauland von fast 13000 Quadratmetern 15 Einfamilienhäuser und etliche Doppelhäuser vorgesehen. Auch sind zwölf öffentliche Parkplätze eingeplant. Ökologisch sinnvoll wird die Orientierung der Gebäude nach Süden ausgerichtet sein. Die meisten Einzelhäuser werden sich im westlichen Bereich befinden, die restlichen zusammen mit den Doppelhäusern im östlichen Areal. Die Einzelhausbebauung kann mit maximal zwei Wohneinheiten erfolgen, die Doppelhäuser dagegen können nur mit einer Wohneinheit je Doppelhaushälfte errichtet werden.

Die Grundstücke werden in einer Größe von knapp über 400 bis um die 700 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Die Standardgröße beträgt 600 Quadratmeter. Heimische Obstbäume sollen die Gärten verschönern. Zu allen Wohngebäuden sind Garagen und Stellplätze durchdacht platziert. Das ganze Baugebiet wird schleifenartig und verkehrsberuhigt erschlossen. Auf ländliche schmale Wohnstraßen mit angerartigem Begleitgrün unter Vermeidung von harten, linearen Straßenkanten kann das Terrain durchfahren werden. Im Vorgartenbereich, also im Raum zwischen Straße und Baugrenze, sind Nebengebäude und Gartengerätehäuschen, ausgenommen Fahrradabstellplätze, unzulässig. Die Grünordnung wird nach erfolgter Billigung des Bebauungsplanentwurfes vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens in die Vorentwurfsplanung eingearbeitet. Die abschließende Auslegung des Bebauungsplanes soll im Oktober erfolgen.

Nach über eineinhalb Stunden intensiver Aufmerksamkeit durch den Gemeinderat bemerkte Bürgermeisterin Mathilde Ahle: "Einen Bebauungsplan aufzustellen ist mühselig, aber wichtig." Auf jeden Fall können sich die Bauwilligen von Langenmosen auf ein schönes Baugebiet "Langenmosen-Mitte" freuen.

Erhard Dürrmann