Disziplinarverfahren gegen Schäch eingeleitet

06.11.2008 | Stand 03.12.2020, 5:27 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Im Zusammenhang mit der Wolnzacher Finanzaffäre ist nach der Staatsanwaltschaft nun auch die Regierung von Oberbayern aktiv geworden: Die Behörde hat ein Disziplinarverfahren gegen Landrat Josef Schäch eingeleitet und dieses an die Landesanwaltschaft Bayern übergeben.

Landrat Josef Schäch wurde am Mittwoch von Regierungspräsident Christoph Hillenbrand darüber informiert, dass gegen ihn ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist. Am Donnerstag übergab die Regierung von Oberbayern die Durchführung des Verfahrens an die Landesanwaltschaft Bayern – auch dies sei dem Landrat vorab angekündigt worden, teilte gestern Ines Schantz von der Pressestelle der Regierung auf Anfrage des Pfaffenhofener Kurier mit.

Gegenstand des Verfahrens, so Ines Schantz, sei das dienstliche Verhalten des Landrats als 1. Bürgermeister des Marktes Wolnzach in den Jahren 1999 bis 2008. Konkret bezog sich Schantz dabei auf den Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 16. Oktober über die Sonderprüfung zur Aufklärung von Kassenkreditaufnahmen beim Markt Wolnzach. Die Regierung von Oberbayern habe diesen intensiv geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen würden. "Damit ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten", sagte die Mitarbeiterin der Pressestelle, "eine Vorverurteilung ist damit nicht verbunden".

Ein Dienstvergehen liege vor, "wenn ein Kommunaler Wahlbeamter seine Pflichten schuldhaft verletzt". Zu diesen Pflichten gehöre insbesondere "die Beachtung der Gesetze". Ines Schantz: "Die im Prüfungsbericht festgestellten Verstöße gegen kommunales Haushaltsrecht und Kommunalrecht rechtfertigen deshalb unser Vorgehen".

"Herrin des Verfahrens" ist nun die Landesanwaltschaft in München, die im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls als Disziplinarbehörde tätig ist. Das Instrumentarium, aus dem sich die dortigen Juristen bei möglichen Dienstvergehen bedienen können (sollte das Verfahren nicht eingestellt werden), reicht von einem Verweis und einer Geldstrafe bis hin zu einer Kürzung der Bezüge oder – schlimmstenfalls – einer Amtsenthebung. Die Landesanwaltschaft kann diese "Strafen" allerdings nur beantragen. Denn: Bei kommunalen Wahlbeamten, zum Beispiel einem Bürgermeister oder einem Landrat, landet die Entscheidung automatisch vor dem Verwaltungsgericht. Im Klartext: Ein Richter wird letztlich über die Ahndung eines möglichen Dienstvergehens entscheiden.

Bei der Landesanwaltschaft konnte man gestern nur wenig in Sachen "Josef Schäch" sagen: "Wir haben den Vorgang gerade erst auf den Tisch bekommen", versicherte Jochen Mehler, Ständiger Vertreter des Generallandesanwalts, gegenüber dem PK. Man werde nun Landrat Josef Schäch zu einer Stellungnahme auffordern, sagte Mehler, der den Landkreis Pfaffenhofen und das Landratsamt übrigens bestens kennt: Mitte der siebziger Jahre war der Jurist für einige Jahre als Regierungs- und Oberregierungsrat bei der Landkreisbehörde tätig. Wann mit ersten Entscheidungen seiner Behörde zu rechnen sei, konnte Jochen Mehler noch nicht sagen, auch über die weitere Vorgehensweise müsse intern erst gesprochen werden. Die Frage einer vorläufigen Dienstenthebung werde aber ohnehin "von Amtswegen" geprüft. Eine "Beurlaubung" kann nach dem Disziplinargesetz unter anderem dann erfolgen, wenn die Landesanwaltschaft zu der Auffassung kommt, dass das Verfahren voraussichtlich mit einer Amtsenthebung enden wird. Denkbar wäre laut Jochen Mehler auch, dass das Disziplinarverfahren bis zum Abschluss der strafrechtlichen Beurteilung ausgesetzt wird.