Pfaffenhofen
Ohne Einkaufskorb zur Kasse: Ladendiebstahl

Kundin hatte den Einkauf in ihrer Tasche zur Kasse getragen - Gericht sieht Diebstahl als erwiesen an

06.11.2018 | Stand 25.10.2023, 10:33 Uhr
  −Foto: Anspach/dpa

Pfaffenhofen (PK) Macht man sich strafbar, wenn man im Supermarkt keinen Einkaufswagen oder -korb benutzt und stattdessen die Ware in einer Tasche zur Kasse trägt? Ein Discounter im nördlichen Landkreis hatte deswegen ein Ehepaar wegen Ladendiebstahls angezeigt. Gegen den Strafbefehl von 2400 beziehungsweise 600 Euro legte das Paar Einspruch ein. Eine Ladendetektivin hatte die beiden am 2. Februar kurz nach elf beim Einkaufen beobachtet: Während Stanislav P., 33, (alle Namen geändert) die Sachen, die er aus den Regalen nahm, in seinen Einkaufswagen legte, verstaute Danuta P., 25, eine Wodka-Flasche und Süßigkeiten in ihre Umhängetasche. Wert: 21,90 Euro. An der Kasse stellte sie die beiden dann zur Rede und verständigte die Polizei.

Der Fall war im August schon einmal verhandelt worden. Weil die beiden Angeklagten nur sehr schlecht deutsch sprechen, ließen sie sich in Abwesenheit von ihren beiden Verteidigern vertreten. Die hatten damals die Tatvorwürfe "entschieden und in Gänze" zurückgewiesen. Die Eheleute, Eltern zweier Kinder, hätten getrennte Kassen, erklärte Adam Zurawel, der Verteidiger des Ehemanns. Sein Mandant habe seine Einkäufe an der Kasse aufs Band gelegt, und als er nach seiner Geldbörse griff, habe seine Frau ihre Ware ebenfalls aufs Band legen wollen. Sie habe ja Geld dabei gehabt. "Es ist nicht zu widerlegen, dass sie zahlen wollte", erklärte damals Zurawel. Viele Kunden würden, wenn sie nur wenig einkaufen, keine Einkaufskörbe benutzen. Und das könne ja wohl nicht strafbar sein. Amtsrichter Michael Herbert hatte damals die Verhandlung ausgesetzt, um die Detektivin als Zeugin vorzuladen.

Die zwei Monate bis zur Fortsetzung der Verhandlung hatte die Verteidigung genutzt, um die Aufzeichnung der Videoüberwachung als Beweismittel vorzubringen. Richter, Staatsanwalt und die Verteidiger schauen sich auf einem Monitor an, was an jenem Freitagvormittag im Laden passierte: Das Paar geht zur Kasse, Stanislav P. legt seine Sachen aufs Band, hinter ihm steht seine Frau. Stanislav P. will zahlen - und dann taucht die Detektivin auf und bittet seine Frau mitzukommen. Auf dem Video sieht man, wie Stanislav P. bezahlt und dann seiner Frau folgt.

Der Amtsrichter muss die Verhandlung unterbrechen, weil die Zeugin den Zug verpasst hat. Mit fast einer Stunde Verspätung erscheint sie außer Atem im Sitzungssaal. Dass am Pfaffenhofener Bahnhof ein Taxi steht, ist Glückssache. Ja, sagt die 42-Jährige, die jetzt bei einer Tankstelle arbeitet, sie kann sich an den Vorfall erinnern, "auch wenn das schon lange her ist". Als die beiden den Kassenbereich verlassen hätten, habe sie die Frau zur Rede gestellt. "Wie kommen Sie darauf, dass ihr Mann beteiligt war", fragt der Staatsanwalt. "Ich glaube", sagt die ehemalige Detektivin, "sie hat ihm die Tasche gegeben." Und außerdem hätten beide gegenüber der Polizei die Tat zugegeben.

Eine Steilvorlage für den Verteidiger: Die Ladendetektivin sei von einem "Belastungseifer" angetrieben und völlig unglaubwürdig, wie das Video beweise. Laut Polizeiprotokoll hätten beide die Aussage verweigert. "Die Zeugin hat uns mit massiven Unwahrheiten bedient." Das kann auch der Staatsanwalt nicht ganz von der Hand weisen. "Die Zeugin ist nicht vollumfänglich glaubwürdig", sagt er in seinem Plädoyer, in einigen Punkten allerdings schon. Aufgrund des Videobeweises sei Stanislav P. freizusprechen. Für Danuta P. dagegen fordert er eine Geldstrafe von 200 Euro. "Sie stand nah am Band, hat aber die Ware nicht draufgelegt."

Für Adam Zurawel, den Verteidiger, ist die Zeugenaussage nicht verwertbar. Entweder ein Zeuge ist glaubhaft oder er ist es nicht. "Rosinenpickerei" gehe nicht, das habe der Bundesgerichtshof klargestellt. Völlig eindeutig, dass Stanislav P. freigesprochen werden müsse. Und bei seiner Frau läge ein Diebstahl schon deshalb nicht vor, weil sie die Ware noch in der Tasche trug und nicht etwa in ihrer Jackentasche verstaut hätte. Dem schließt sich die Verteidigerin an: Es sei ja nicht ungewöhnlich, den Einkauf in einer Tasche zu Kasse zu tragen. Deshalb: Freispruch.

Das sieht der Richter anders: Er verurteilt Danuta P. zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Er sei davon überzeugt, dass sie die Ware stehlen wollte. Ihre Tasche sei verschlossen gewesen, und sie habe auch nicht direkt am Kassenband gestanden, sondern seitlich dahinter. Aber obwohl die Wahrscheinlichkeit dafür spreche, dass sich beide abgesprochen hätten - "aber das ist nicht beweisbar" - spricht er Stanislav P. frei.

Albert Herchenbach