Pfaffenhofen
Nacktfoto eines Mädchens "versehentlich" hochgeladen?

54-jähriger Familienvater wegen Kinderpornografie angeklagt - Gericht setzt Verfahren aus

14.04.2021 | Stand 25.10.2023, 10:22 Uhr

Pfaffenhofen - Strafe oder Freispruch?

Amtsrichterin Katharina Laudien hat eine Verhandlung gegen einen 54-jährigen Familienvater ausgesetzt, der wegen Kinderpornografie angeklagt ist. Auf seiner Facebook-Seite entdeckte die Kripo das Foto eines etwa zehnjährigen Mädchens, das, so der Staatsanwalt, unbekleidet "in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung" am Strand zu sehen ist. Der Angeklagte beteuert, er habe das Bild löschen wollen, das ihm sein Sohn geschickt habe. Tatsächlich aber hat er es hochgeladen, sodass es alle Facebook-Nutzer auf seiner Seite sehen konnten. Die Kripo soll jetzt klären, ob es möglich ist, dass sich der Angeklagte bloß "verklickt" hat.

Ibrahim F. (Name geändert) ist mit Frau und zwei Söhnen aus Nahost geflohen. Er spricht kein Wort Deutsch, neben ihm auf der Anklagebank übersetzt eine Dolmetscherin seine Aussage. Gegen den Strafbefehl, den ihm das Amtsgericht geschickt hatte, hat er Einspruch eingelegt. Er sieht sich zu Unrecht auf der Anklagebank. "Ich sage die Wahrheit", erklärt er, "ich wollte das Foto löschen, aber das ging nicht. Deshalb wollte ich auch meinen Facebook-Account nicht mehr. " Den habe er ebenfalls versucht zu löschen. Das Foto sei ihm aus seiner Heimat zugeschickt worden, wo sich einer seiner Söhne aufgehalten hatte.

"Aber Sie haben es hochgeladen", wirft ihm die Richterin vor, "auf Ihrer IP-Adresse. Wie ist das möglich, wenn Sie es nicht waren? " "Das weiß ich wirklich nicht", sagt Ibrahim F. , "glauben Sie mir, so etwas habe ich noch nie erlebt. Ich kenne mich da nicht aus. Ich bin bei Facebook nicht so im Bilde. " Und überhaupt: Es sei ihm sehr peinlich, hier sitzen zu müssen.

Eine Kripo-Beamtin, die den Fall bearbeitet hat, kann die Frage der Richterin auch nicht beantworten, wie ein privat zugeschicktes Foto ohne Zutun in den öffentlichen Facebook-Bereich gelangen kann. "Vielleicht über die Einstellungen", mutmaßt sie.

"Es ist schwierig, Sie zu verurteilen", stellt Laudien fest. Einstellen will sie das Verfahren aber nicht, es sei ihr wichtig, der Sache auf den Grund zu gehen. Deshalb setzt sie das Verfahren für drei Wochen aus und schickt die Akte noch einmal zurück zur Kripo. Die soll die Frage klären, ob es möglich ist, ein Foto "versehentlich" hochzuladen.

PK


Albert Herchenbach