Jetzendorf
"Zu politischer Entscheidung positioniert"

Baulandpreise am Ilmblick: Jetzendorfer Gemeinderäte empfinden Ausführungen des Kreisbaumeisters als Kritik

18.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:46 Uhr

Jetzendorf (PK) Als Beispiel für steigende Baulandpreise im Landkreis ist bei der Vorstellung der aktuellen Bodenrichtwertliste durch Kreisbaumeister Gunther Hasse die Gemeinde Jetzendorf genannt worden. Im neuen Prieler Baugebiet Ilmblick mussten auf dem freien Markt im Schnitt 460 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden - doppelt so viel wie vor zwei Jahren.

Grundstücke, die über das Einheimischenmodell veräußert wurde, flossen nicht in die Berechnungen ein.

Die Jetzendorfer Gemeinderäte werten Hasses Ausführungen als Vorwurf an die politische Arbeit in der Gemeinde. Obwohl dies Bürgermeister Manfred Betzin (CSU) bereits im Gemeinderat im Namen aller Räte erklärt hatte, schrieb Ruth Kudorfer nun noch einmal im Namen aller Räte einen Leserbrief.

Hasses Ausführungen implizierten, dass die Gemeinde Bauland an falscher Stelle ausgewiesen habe, meinen die Räte. Nämlich dort, wo es abschüssig und der Untergrund für die Erschließung nicht optimal sei. Sie fassten Hasses Ausführungen als Kritik an der Politik auf. Der Kreisbaumeister hatte die hohen Erschließungskosten im Ilmblick (rund 125 Euro pro Quadratmeter) allerdings lediglich erklären wollen - nämlich indem er auf die topografischen Gegebenheiten im oberen Ilmtal hinwies. Die Räte sprechen nun von 110 Euro an Erschließungskosten und erklären erneut, weshalb am Prieler Hang Bauland ausgewiesen wurde. "Nachdem es nicht gewünscht ist, im Flusstal jedenfalls bis zur Überschwemmungsgrenze zu bauen, verbleiben im Wesentlichen nur die Hanglagen für ein neues Baugebiet", heißt es.

Die Jetzendorfer kritisieren, "dass der Kreisbaumeister in seiner beruflichen Funktion sich zu einer politischen Entscheidung positioniert". Die Entscheidung, ob und wo Bauland ausgewiesen werde, falle nun einmal in die Zuständigkeit eines Gemeinderates. Von Seiten des Landratsamtes sei während der Planung des Baugebietes keine Einwendung gegen den Bebauungsplan angemerkt worden.