Geisenfeld
Großplakat in Geisenfeld kann kommen

Verwaltungsgericht kassiert Werbeanlagensatzung: Plotzki GmbH darf an Regensburger Straße werben

15.10.2018 | Stand 23.09.2023, 4:39 Uhr
Nach dem Augenschein an der Regensburger Straße kam das Bayerische Verwaltungsgericht zum Urteil, dass große Werbeplakate an den Durchgangstraßen erlaubt sein müssen. −Foto: Ermert

Geisenfeld (GZ) Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die städtische Werbeanlagensatzung kassiert. Bei einer Verhandlung über eine große Werbetafel an der Regensburger Straße ergab sich die teilweise Unzulässigkeit der geltenden Vorschriften. "Die werden wir dann wohl neu überarbeiten", kündigte Bürgermeister Christian Staudter umgehend an.

Den Anstoß gab eine Klage der Plotzki-Außenwerbung GmbH. Die Firma hatte schon im Jahr 2016 beantragt, eine auf fünf Metern Höhe angebrachte Werbetafel, die 3,70 Meter breit und 2,60 Meter hoch ist, auf dem weitgehend unbebauten Grundstück an der Regensburger Straße 22 zu errichten. Also direkt an einer der meistbefahrenen Durchgangsstraßen von Geisenfeld. Der Stadtrat hatte sich damals gegen das Ansinnen gestellt. "Das sind dann ja fast schon amerikanische Verhältnisse", wiederholte Bürgermeister Staudter von den Unabhängigen Sozialen Bürgern die damalige Argumentation bei der mündlichen Verhandlung am vergangenen Mittwoch.

Unterstützung hat die Stadt damals vom Landratsamt erhalten. Und so nahmen an der Verhandlung nicht nur Staudter sowie Geschäftsleiter Hannes Hetzenecker für die Stadt teil, sondern auch die Landratsamtsjuristin Karola Mayer. Denn die Bauabteilung konnte sich ebenfalls nicht vorstellen, dass derart große Werbeplakate mitten in der Stadt genehmigungsfähig sein könnten - und lehnte den Antrag ab. "Zumal Geisenfeld ja extra eine entsprechende Satzung hat", meinte sie.

Aber schon beim Augenschein ließ der Leitende Richter Korbinian Heinzeller anklingen, dass er die Meinung der beiden Behörden nicht unbedingt teilt. "Das ist hier doch Mischgebiet", meinte er. "Und dieser Abschnitt hier ist auf keinen Fall vom Wohnen geprägt, sondern eher vom Gewerbe." Nur wenige Minuten nahmen sich die fünf Richter - drei hauptberufliche, zwei ehrenamtliche - Zeit, um sich ein Bild von den Gegebenheiten zu verschaffen. Dann folgte sogleich die mündliche Verhandlung in einer Nebenstraße. Und da wurde schon nach wenigen Sätzen klar, dass die geltende Satzung in diesem Bereich keine Wirksamkeit haben würde. "Ihr könnt in der Innenstadt, im Zentrum und in den Wohngebieten solche große Plakate untersagen", meinte Heinzeller. Aber in Mischgebieten, an solch großen Straßen, sei das unmöglich. Da hätten auch die Gewerbebetriebe ihre Interessen - und das zurecht, führte der Leitende Richter aus. Grundsätzlich dürfe Werbung nicht verboten werden, weil das den Interessen der Firmen schade. Der einzige Weg, hier verhindernd einzugreifen, seien ortsgestalterische Gründe. "Und mit Verlaub: Diesen Grund sehe ich hier nun wirklich hier nicht", meinte Heinzeller mit Blick auf die doch recht trostlose Umgebung.

Sowohl Mayer vom Landratsamt als auch die städtischen Vertreter mussten da erstmal schlucken. Kurz kam zumindest noch die Hoffnung auf, dass der Richter kein Urteil sprechen und damit keinen Präzedenzfall für andere mögliche Standorte schaffen würde. Weil er den Kläger bat, doch aus Kulanz darauf zu verzichten und sich mit der festen Zusicherung zufrieden zu geben, dass er die Genehmigung erhalten werde. "Das hätte zur Folge, dass sich kein anderer auf ein solches Urteil berufen könnte", sagte Heinzeller. Doch diese Hoffnung machte wiederum das Landratsamt zunichte, weil Mayer diese Zusicherung nicht geben konnte oder wollte - und damit auch die Kosten etwas nach oben trieb. "Ich muss da erst das Staatliche Bauamt dazu befragen", meinte sie - und dann entschied Heinzeller, eben doch ein Urteil zu sprechen.

Nach der Beratung folgten Entscheidung und Urteilsverkündung einen Tag nach der Verhandlung. "Das Gesagte wird im Urteil so bestätigt", erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit Sitz in München. "Die Verordnung wird gekippt." Das Gremium sei sich vollkommen einig gewesen.

Somit ist nun wieder die Stadt am Zug. Bürgermeister Staudter erklärte mittlerweile schon, die Satzung beizeiten ändern zu wollen. Die Plotzki GmbH darf ihr Riesenplakat an der Regensburger Straße aufstellen. Dass es an dieser Stelle aber gleich zu einer gewaltigen Aneinanderreihung solcher Großplakate kommt, scheint dennoch ausgeschlossen. "Ein zweites Plakat ist denkbar", sagte Richter Heinzeller. "Aber vier oder fünf in einer Reihe - dann wirklich wie in Amerika - sind ausgeschlossen."

Patrick Ermert