Geisenfeld
Geht es bald auch quadratisch?

Trend zu Fertighäusern bringt die Stadt bei den Festsetzungen zur Hausform in Zugzwang

14.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:30 Uhr

Trend zum Fertighaus: Mindestens jeder vierte der bisher genehmigten Neubauten im Baugebiet an der Hopfenstraße ist nach Einschätzung der Stadt ein solches. In ihrer Standardausführung sind Fertighäuser oft quadratisch, doch eine solche Hausform ist bislang hier nicht zulässig. - Foto: Kohlhuber

Geisenfeld (GZ) Warum dürfen Häuser in Geisenfeld nicht quadratisch sein? Weil es so in den Bebauungsplänen steht. Doch diese Festsetzung bringt die Stadt nun mehr und mehr in Zugzwang. Hintergrund ist der Trend zum Bau von Fertighäusern, die in ihrer Standardausführung oft genauso lang wie breit sind.

"Das Verhältnis der Hauslänge zur Breite muss mindestens 1,2 zu 1 sein." So steht es in Geisenfeld sinngemäß in allen Bebauungsplänen der vergangenen Jahre. Und dies war auch nie ein Problem, solange die Häuser fast ausschließlich in Ziegelbauweise - also individuell problemlos gestaltbar - errichtet wurden.

Doch in jüngster Zeit setzen immer mehr Bauwillige auf Fertighäuser. Diese sind nicht selten günstiger, schneller beziehbar, und sie sind im Vergleich zu früher auch optisch gefällig. Anton Hackl vom städtischen Bauamt schätzt, dass im neuen Baugebiet an der Hopfenstraße "mindestens jedes vierte Haus ein Fertighaus ist". Und jetzt kommt das im Bebauungsplan vorgegebene Längen-Breiten-Verhältnis ins Spiel - weil bei einigen Fertighausanbietern das Standard-Haus quadratisch ist. "Längliche Häuser werden zwar auch angeboten, doch für solche wird nicht selten deutlich mehr verlangt", hat Hackl erfahren.

Als Folge gingen im Geisenfelder Rathaus in den zurückliegenden Monaten bereits zwei Anträge ein, beim Hausbau von der genannten Festsetzung befreit zu werden - je ein Antrag aus den Baugebieten Hopfenstraße und Feldgraben in Ilmendorf. In beiden Fällen sagte man bei der Stadt Nein. Man wollte weder einen gerade erst beschlossenen Bebauungsplan schon wieder ändern noch durch eine Befreiung einen Präzedenzfall schaffen.

Doch der Druck nimmt zu. In seiner Sitzung am Mittwoch hatte sich der Bauausschuss des Stadtrats erneut mit einem Antrag auf Bau eines quadratischen Hauses zu befassen. Die Räte zeigten dabei Verständnis für die Antragsteller und äußerten auch Selbstkritik: Auch wenn das Rechteck die bislang in der Hallertau gängige Hausform sei, die man sich auch im Landratsamt wünsche, so sei die genannte Festsetzung "einfach nicht mehr zeitgemäß", hieß es. Man werde bei zukünftigen Bebauungsplänen sicherlich darauf verzichten.

Doch was ist mit den aktuellen, zum großen Teil nun unbebauten Baugebieten? "Sollen wir hier wirklich auf etwas beharren, was wir selbst als suboptimal sehen" Diese Frage warf USB/ILM-Fraktionschef Paul Weber auf, und auch sein CSU-Kollege Hans Schranner war der Meinung, man müsse hier nach Lösungen suchen. Vielleicht könne man beim Landratsamt erreichen, "dass zur Einhaltung der Festsetzung die angebaute Garage mitgerechnet werden darf".

Man werde dies prüfen lassen, erklärte Bürgermeister Christian Staudter (USB), der jedoch auch auf einen Punkt hinwies, "von dem hier alles abhängt": mögliche Regressforderungen an die Stadt. Konkret: Wie ist die Rechtslage für den Fall, dass die Stadt weiteren Einzelanträgen nun doch stattgibt oder gar den Bebauungsplan entsprechend ändert? Könnten dann jene, deren Antrag die Stadt abgelehnt hat, oder gar alle, die eigentlich quadratisch bauen wollten, aber rechteckig gebaut haben, von der Stadt Schadenersatz verlangen? Sollte dies der Fall sein, bliebe der Stadt wohl gar nichts anderes übrig, als an ihrer derzeitigen Linie festzuhalten. Wie auch immer: "Bevor wir im Stadtrat nochmals über dieses Thema reden, muss dies geklärt sein", stellte der Rathauschef fest. Der aktuelle, zur Bauausschusssitzung gestellte Antrag wurde bis zu dieser Klärung zurückgestellt.