Wolnzach
Für die Mehrheit ist alles klar

Aus dem Gemeinderat: 14 Pro- und neun Gegenstimmen zur Wolnzacher Kinderspielplatzsatzung

16.04.2021 | Stand 23.09.2023, 18:01 Uhr
Eine Rutschbahn, eine Bank, eine Schaukel: Mit der jetzt mehrheitlich befürworteten Kinderspielplatzsatzung wird das Anlegen von Spielplätzen bei Wohnbebauung geregelt. −Foto: Trouboukis

Wolnzach - Es geht um Wohn- und Aufenthaltsqualität gerade in Zeiten, in denen innerorts zunehmend gebaut wird.

In der jüngsten Sitzung am Donnerstagabend hat der Wolnzacher Marktgemeinderat dazu eine Kinderspielplatzsatzung verabschiedet und nicht die grundsätzliche Frage der Sinnhaftigkeit einer solchen Satzung spaltete die Räte, sondern vielmehr der Zeitpunkt der Abstimmung. Einige wünschten sich nämlich Nachbesserungen, hatten Fragen, regten einen Arbeitskreis an - und zogen am Ende doch den Kürzeren: Die Kinderspielplatzsatzung ging mit 14 zu neun Stimmen durch.

Vier Seiten, elf Paragrafen. Worum es in der Kinderspielplatzsatzung geht, warum sie erarbeitet wurde, das erklärte Bauamtsleiterin Doris Schneider eingangs - und sie sollte im weiteren Verlauf der Sitzung noch einen weiteren, sehr emotionalen Appell an die Räte richten. Zunächst aber ging es um nüchterne Fakten: Die bayerische Bauordnung schreibt vor, dass für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten ein Spielplatz zu errichten ist. Neu ist nun aber die Regelung über den Nachweis von Spielplätzen entweder auf dem Baugrundstück selbst, auf einem in der Nähe gelegenen Grundstück oder aber über den Weg der Spielplatzablöse. Neu geregelt ist auch, dass Gemeinden Größe und Ausstattung dieser zu schaffenden Spielplätze durch eine gemeindliche Satzung regeln können, um ein einheitliches Instrument gegenüber den Bauwerbern in der Hand zu haben.

Der von der Marktverwaltung erarbeitete Satzungsentwurf, der an diesem Abend zur Abstimmung vorlag, besagt beispielsweise, dass die Bruttofläche eines Spielplatzes je 25 Quadratmeter Wohnfläche mindestens 1,5 Quadratmeter, jedoch insgesamt mindestens 50 Quadratmeter betragen muss. Geregelt sind auch Ausstattung und Bepflanzung künftiger Spielplätze, Ordnungswidrigkeiten können demnach mit einer Geldbuße von bis zu 50000 Euro belegt werden.

Schon im Vorfeld war dieser seit Wochen vorliegende Satzungsentwurf bei den Ratsmitgliedern heiß diskutiert worden, dementsprechend viele Wortmeldungen gab es am Donnerstagabend. Die erste kam von Fabian Röhrich (FDP): Er begrüße eine solche Satzung zwar grundsätzlich, allerdings sei jene in der vorliegenden Form aus seiner Sicht keinesfalls abstimmungsreif. Beispielsweise die Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern, Single- oder Seniorenwohnungen werde "gar nicht berücksichtigt", ebenso werde eine Umgebungsbebauung "völlig außer Acht" gelassen. Auch brauche es Geld für den Unterhalt solcher Spielplätze, er befürchte ein Ansteigen der Mieten, wenn von einer Hausverwaltung dafür Personal eingestellt werden müsse. Auch stehe die Frage im Raum, ob viele kleine Spielplätze besser seien als eventuell ein größerer, der noch dazu dem Gemeinschaftsgedanken mehr Rechnung trage. Man solle sich in einem Arbeitskreis nochmals zusammensetzen, um diese Punkte zu klären.

In das gleiche Horn stieß Josef Schäch (GfW): Eine solche Satzung sei grundsätzlich zu begrüßen, aber man "vertut sich doch nichts, wenn man hier noch einmal drüber redet" und offene Fragen nochmals auf den Tisch bringe. Auch Simon Westermair schloss sich dem für die Freie-Wähler-Fraktion an, für ihn sei auch die Haftungsfrage noch zu klären. Eben genau dieser Punkt sei "ganz klar geregelt", setzte Bauamtsleiterin Doris Schneider dann zu einem flammenden Aufruf für diese Satzung an: Sie sei auch das Ergebnis des seit Jahren laufenden Isek-Prozesses, in den alle Räte eingebunden seien. Innerortsverdichtung sei das Thema, man habe deshalb nicht "unendlich Zeit", um hier regelnd einzugreifen: "Sie können doch alle beurteilen, was gut oder schlecht ist", wandte sie sich direkt an alle Räte. Genau dieses Instrument bekomme man mit einer solchen Satzung. Hinter die Satzung stellte sich Werner Hammerschmid, der für die SPD das Wort ergriff: "Damit bekommen wir ein Instrument in die Hand, um massive Bebauungen aufzuweichen. " Das sei gerade bei solchen Vorhaben wichtig, bei denen Grundstücke - "Solche Bauträger gibt es leider auch" - bis auf den letzten Quadratmeter ausgereizt werden sollen. Auch Steffi Maier (CSU) sieht das so, sie griff zudem Röhrichs Einwand mit den Einfamilien- und Doppelhäusern auf: Hier bestehe die Notwendigkeit eines Eingreifens nicht, weil dort ja Gärten und Grün in der Regel vorhanden seien. Die Satzung sei also "eine gute Geschichte".

Dass beim "ersten Eindruck" Fragezeichen auftauchen, das sei auch ihm so gegangen, so Adi Schapfl (CSU), seine Fragen hätten sich aber nun geklärt. Gar nichts von einem Arbeitskreis hält Katharina Gmelch (CSU): "Was soll da jetzt noch groß Neues rauskommen? " Auch für die Grünen-Fraktion bestünde kein weiterer Diskussionsbedarf, signalisierte Birgit Janecek: "Wir sehen einen Mehrwert für Familien und Kinder. " Mit dieser Satzung könne man mehr Grün gerade in die Innerortsbebauung bringen - und das könne man sehr gut brauchen.

Mehrheitlich ging die Wolnzacher Kinderspielplatzsatzung am Ende mit 14 zu neun Stimmen durch, dagegen stimmten Josef Schäch, Brigitte Hackl, Josef Siegmund und Martin Schlicht (alle GfW), Simon Westermair, Anja Koch und Georg Guld (alle FW) sowie Fabian Röhrich (FDP) und Max Wallner (BGW).

WZ

Karin Trouboukis