Wolnzach
Schwindler verurteilt

48-Jähriger narrt Behörden und Vermieter

12.04.2019 | Stand 02.12.2020, 14:12 Uhr
Mit gefälschten Papieren hatte der Pole in Wolnzach eine Wohnung gemietet. −Foto: Schmitzer

Wolnzach/Mühldorf (WZ) Vor dem Mühldorfer Amtsgericht hat sich jetzt ein 48-jähriger Pole verantworten müssen, der es geschafft hatte, zwei Jahre lang Behörden und einen Notar mit falschen Papieren zu täuschen und sich in Wolnzach so auch eine Wohnung zu mieten.

Der gelernte Automechaniker war in seiner polnischen Heimat wegen Erpressung, Brandstiftung und Körperverletzung schon acht Jahre gesessen und war dort seit 2016 wegen eines Verkehrsdelikts polizeilich gesucht. Statt sich den Behörden zu stellen, ließ er sich in Polen für 300 Euro einen gefälschten Personalausweis und Führerschein anfertigen und reiste damit nach Deutschland. Dort baute er sich systematisch eine neue Existenz auf.

Im November 2016 mietete er mit den gefälschten Papieren eine Wohnung in Wolnzach und meldete sich beim dortigen Einwohnermeldeamt an. Danach ließ er sich, zwecks Firmengründung, im Amtsgericht Ingolstadt ins Handelsregister eintragen und meldete ein Gewerbe an. Er eröffnete ein Bankkonto, schloss eine Haftpflichtversicherung sowie einen Mobilfunkvertrag ab. Auch das Finanzamt entdeckte den Schwindel nicht, dort beantragte er erfolgreich eine Freistellungsbescheinigung. Es gelang ihm sogar, einen Notar zu täuschen. Eine Bank gewährte ihm einen Kredit über 29000 Euro für ein neues Auto, das er problemlos bei der Zulassungsstelle anmelden konnte. Selbst bei einer Polizeikontrolle fielen der gefälschte Führerschein und Personalausweis nicht auf.

Aus dem Verkehr gezogen im wahrsten Wortsinne wurde der Identitätsschwindler erst nach zwei Jahren von einem erfahrenen Beamten der Grenzpolizeistation Burghausen.

Der 48-jährige Angeklagte zeigte sich geständig. Welches Verkehrsdelikt er genau in Polen 2016 begangen hat, um dort polizeilich gesucht zu werden, wusste er aber angeblich selbst nicht. Die Unterlagen der polnischen Justiz, die das Mühldorfer Amtsgericht angefordert hatte, waren für Richter Florian Greifenstein sehr "kryptisch" und wenig aufschlussreich. Er verurteilte den Polen wegen mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der Identitätsschwindler hatte vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal beteuert, unverzüglich nach Polen ausreisen zu wollen, um dort mit seiner Freundin zusammenleben zu können. Zwangsläufig muss er sich dort auch den Behörden stellen. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft in der JVA Mühldorf wurde der 48-Jährige im Gerichtssaal auf freien Fuß gesetzt und ein Bekannter wartete schon darauf, ihn in Heimat zu bringen.