Pfaffenhofen
Betrüger kommt mit Bewährung davon

46-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim hat sich über eine fiktive Firma 60000 Euro ergaunert

15.01.2019 | Stand 23.09.2023, 5:38 Uhr
Wolfgang Kollmeyer
Wegen Betrugs wurde ein 46-jähriger aus dem Landkreis Kelheim verurteilt. −Foto: Gentsch/dpa

Pfaffenhofen (PK) Wegen umfangreichen Betrugs musste sich der 46-Jährige, ehemalige Kfz-Mechaniker Gustav K. (Name geändert) aus dem südlichen Landkreis Kelheim vor einem Schöffengericht am Pfaffenhofener Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt.

Staatsanwältin Maike Wimmer aus Ingolstadt warf ihm in der Anklageschrift vor, eine fiktive Firma gegründet und mit Aufträgen seines Arbeitgebers versorgt zu haben; die angeblich gelieferte Ware habe er dann als Eingang verbucht, seinem Arbeitgeber in Rechnung gestellt und das Geld auf sein privates Konto leiten lassen. Und als Sonderfall habe er sich fünfhundert Meter Kupferkabel an seine private Adresse liefern lassen, die er auch seinem Arbeitgeber in Rechnung gestellt hatte. Die Rechnungsbeträge lagen immer zwischen viertausend und knapp fünftausend Euro. Insgesamt lagen dadurch vierzehn Betrugsfälle vor mit einem Gesamtschaden in Höhe von gut sechzigtausend Euro.

Auf Frage des vorsitzenden Richters, Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl, ob er zu diesen Vorwürfen Stellung beziehen wollte, kam vom großen, kräftigen Angeklagten in Anzug mit Krawatte ein klares "Ja" und er räumte alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein.

Die Idee mit seiner fiktiven Firma sei ihm eines Nachts gekommen, erklärte der Angeklagte. Er war bei seinem Arbeitgeber für die Materialbeschaffung zuständig und nutzte diese Position geschickt aus. Er hat dann selbst einen Auftrag für Arbeitsschutzmaterial an seine fiktive Firma rausgegeben und den Eingang mit dem offen auf dem Schreibtisch liegenden Code eines Kollegen, der ihren PC während der Mittagspause nicht gesperrt hatte, bestätigt. Die von ihm selbst geschriebene Rechnung sei dann zur Anweisung an die Buchhaltung zur Überweisung gegangen und das Geld auf seinem Konto gelandet. Nachdem dies beim ersten Mal so gut geklappt hatte, sei er euphorisch gewesen, das ganze hatte einen großen Reiz auf ihn gehabt, auch um zu zeigen, was er kann und hat dann das "Spielchen" weiter betrieben. Bei der Bestellung des Kupferkabels hatte er den Lieferanten noch angeschrieben und eine seine eigene Adresse angegeben. Das Kabel habe er später abgeschält und das Kupfer für dreitausendfünfhundert Euro verkauft.

Um etwas Abstand von seinem Tun zu gewinnen, hatte er dann für zwei Monate unbezahlten Urlaub genommen, um seinen Vater in Amerika zu besuchen, wie sein Vorgesetzter später als Zeuge aussagte. Danach machte der Angeklagte aber da weiter, wo er aufgehört hatte - niemand war etwas aufgefallen. , Irgendwann sei ihm das doch alles eine zu große Belastung gewesen und er habe zu Ende September 2017 gekündigt - sehr zum Leidwesen seines Vorgesetzten übrigens.

Aufgeflogen ist die ganze Geschichte dann, als zwei Mitarbeiter Arbeitsschutzkleidung brauchten; da im Warenbestand die Kleidung zwar eingetragen, aber nicht vorhanden war, begannen im Unternehmen die Untersuchungen und alles flog auf.

Auf die Frage von Richter Kliegl, was er denn mit dem Geld angestellt habe, gab der Angeklagte Reisen, Kleidung für die Freundin, Sanierung seines Eigenheims und Darlehensrückzahlungen an. Von seinem Bruttoeinkommen von monatlich gut viertausend Euro musste er für die beiden Kinder, die bei seiner geschiedenen Frau leben, Unterhalt zahlen.

Der als Zeuge geladene Kripobeamte sagte aus, dass die fiktive Firma nicht existierte und bei der angegebenen Adresse die Ex-Ehefrau wohnte. Auf dem beschlagnahmten PC fanden die Ermittler Teile der fingierten Rechnungen. Außerdem hatte es bei der Sparkasse Kelheim einen Anfangsverdacht auf Geldwäsche gegen den Angeklagten gegeben.

Der frühere Vorgesetzte des Angeklagten erklärte, dass solche Manipulationen nie ganz ausgeschlossen werden könnten. Durch die Inventur sei ein Schaden in Höhe von 103000 Euro festgestellt worden, der Schaden, den der Angeklagte verursacht hat wurde auf 60000 Euro beziffert.

Der Angeklagte erklärte, dass er den Schaden bei Eingang der Klage durch den Verkauf seines Hauses voll zurückgezahlt habe und entschuldigte sich bei seinem früheren Vorgesetzten. "Ich schäme mich selber, sie haben mir Vertrauen geschenkt", sagte er.

Staatsanwältin Maike Wimmer forderte in ihrem Plädoyer eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Sie betonte, dass dieses Verfahren eine ganz andere Qualität gehabt habe, da der Angeklagte alles eingeräumt und den Schaden voll erstattet habe, trotzdem habe er sich strafbar gemacht. Verteidiger Hans-Georg Schiessl bat um Milde für den reuigen Sünder. Nach gut dreistündiger Verhandlung fiel das Urteil des Schöffengerichts dann mit einem Jahr und drei Monaten und einer Bewährungsfrist von drei Jahren recht milde aus.

Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl wies darauf hin, dass für den Angeklagten eine positive Sozialprognose bestehe, er bald heiraten und sich beruflich neu orientieren wolle. Das spreche für ihn. Außerdem lagen bisher keine Vorstrafen vor. Er wies aber auch darauf hin, dass alle Straftaten, einzeln bewertet, eine Strafe von zusammen sieben Jahren ergeben hätte. Da der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren reicht, habe das Gericht den unteren Bereich des Strafrahmens gewählt.
 

Wolfgang Kollmeyer