Pfaffenhofen
Gastronomie, Sport und Kino: Weitere Lockerungen im Landkreis Pfaffenhofen

18.05.2021 | Stand 21.05.2021, 3:34 Uhr
Die Kinos im Landkreis Pfaffenhofen dürfen wieder öffnen −Foto: Severin Straßer, DK-Archiv

Pfaffenhofen - Die Inzidenz liegt im Landkreis Pfaffenhofen mittlerweile konstant unter 100. Daher treten ab Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft.

Seit 18. Mai ist die Bundes-Notbremse im Landkreis Pfaffenhofen aufgehoben. Das hat sich schon auf die Kontaktregelungen, die Ausgangssperre, die Schulen und den Einzelhandel ausgewirkt.

In Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministeriums hat der Landkreis Pfaffenhofen eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach ab Mittwoch, 19. Mai, nun zudem die Außengastronomie, Theater sowie Kinos wieder öffnen dürfen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter strengen Voraussetzungen wieder erlaubt.

Außengastronomie


Es ist eine vorherige Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung erforderlich. Sitzen an einem Tisch Menschen aus einem Haushalt, ist kein Testnachweis erforderlich. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 24 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich. Für vollständig geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter sechs Jahren entfällt dieser Testnachweis.

Geschlossen wird die Außengastronomie spätestens um 22 Uhr. Es gelten die derzeitigen Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) sowie zusätzlich die bekannten Hygienemaßnahmen, etwa eine FFP2-Maskenpflicht und die Abstandsregeln.

Theater und Kinos


Theater und Kinos dürfen wieder öffnen. Besucher brauchen einen aktuellen negativen Testnachweis wie beim Besuch einer Außengastronomie. Eine Kontaktnachverfolgung muss möglich sein. Es gelten die üblichen Hygienemaßnahmen (FFP2-Masken, Abstandsregeln).

Sport


Im Innenbereich und kontaktfreier Sport: Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) plus aktueller negativer Testnachweis
Unter freiem Himmel und Kontaktsport: Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) plus aktueller negativer Testnachweis
Unter freiem Himmel und kontaktfreier Sport: Kontaktbeschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren

Fitnessstudios


Fitnessstudios werden nicht dem Sport, sondern den Freizeiteinrichtungen zugeordnet und dürfen nur unter freiem Himmel geöffnet werden. EMS-Studios werden als "andere Sportstätten" eingeordnet und dürfen öffnen. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Test der Teilnehmer.

DK