Weichering
Weicheringer Mauerstreit vor den höchsten Richtern im Freistaat

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof berät über das umstrittene Bauwerk Auseinandersetzung dauert mittlerweile neun Jahre

13.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:42 Uhr

Die umstrittene Mauer: In Weichering tobt seit Jahren ein Streit um das Bauwerk von Joachim Markwart, hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2012. Kommenden Dienstag befasst sich nun der erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem Thema. ‹ŒArch - foto: Ziegler

Weichering (DK) Der Weicheringer Mauerstreit geht in die nächste Runde, diesmal sogar vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Neun Jahre nach dem Bau des umstrittenen Walls könnte die Auseinandersetzung am Dienstag mit einem Verfahren im Weichering Rathaus enden.

Eigentlich ist die Mauer, die seit März 2009 an einem Anwesen am Pfarranger steht, recht schmuck. Dennoch füllt sie mittlerweile unzählige Aktenordner in mehreren Behörden, Anwaltskanzleien und im Wohnhaus des Eigentümers Joachim Markwart. Was damals mit einer anonymen Anzeige bei der Weicheringer Gemeindeverwaltung begonnen hat, ist längst zu einem der langwierigsten und durchaus kuriosesten Rechtsfälle der Region geworden. Einem Rechtsstreit, bei dem selbst die Beteiligten wegen der Dauer mitunter die Übersicht verlieren. Immerhin: Die Verhandlung am kommenden Dienstag könnte nun den Schlusspunkt nach neun Jahren der juristischen Auseinandersetzungen in unterschiedlicher Besetzung darstellen.

Diesmal zieht der frühere Mediziner Markwart, der seit 2008 in Weichering wohnt, selbst vor Gericht. Und zwar vor die höchste Instanz im Freistaat, den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im Detail geht es bei dem Verfahren um eine Beseitigungsanordnung für die Mauer, die Markwart anficht. Beklagter ist zwar der Freistaat selbst, in diesem Fall vertritt ihn aber das Landratsamt Neuburg als staatliche Verwaltungsbehörde, das als solche auch die Anordnung erlassen hat. Beide Seiten wollen sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren allerdings nicht äußern.

Anders sieht das im Weicheringer Rathaus aus, dessen Vertreter diesmal lediglich beigeladen sind. "Aus unserer Sicht ist die Mauer ein Schwarzbau", erklärt Bürgermeister Thomas Mack und verweist auf die Festsetzungen des Bebauungsplans für das Areal. Demnach sind dort lediglich hölzerne oder metallene Grundstückseinfriedungen in offener Bauweise und mit einer Höhe von maximal 1,1 Metern zulässig. "Da draußen steht aber eine Mauer mit fast zwei Metern", so der CSU-Politiker, der eine Befreiung vom Bebauungsplan ausschließt. Daran hatten in der Vergangenheit auch Appelle von Nachbarn und ein Kompromissvorschlag auf Teilrückbau im östlichen Bereich sowie Begrünung auf der Westseite nichts geändert. Im Gegenteil: Den Gemeinderat störte vor allem die Tatsache, dass Markwart die Mauer einfach ohne Erlaubnis errichtet hat. Daher fordert das Gremium seit Jahren den Abriss.

So einfach, wie diese Forderung vermuten lässt, ist die Vorgeschichte des Streits dann aber doch nicht. Verantwortlich für die Komplexität ist neben dem Inhalt des Bebauungsplans auch das Landratsamt. Denn so klar, wie es zunächst klingt, sind die Festsetzungen des Plans gar nicht. Das hatten vor sechs Jahren auch die Experten der Kreisbehörde erkannt, die damals wegen missverständlicher Formulierungen ihre eigene Beseitigungsanordnung per Bescheid wieder aufhoben. Damals hieß es, der Bebauungsplan sei undeutlich, für Laien nicht nachvollziehbar - und dadurch nichtig.

In der Folge zog jedoch die Gemeinde vor das Bayerische Verwaltungsgericht. Mit Erfolg. Denn das Landratsamt revidierte seine zunächst strikte Haltung in der Sache und zog seinen Bescheid zurück. Damit trat die Beseitigungsanordnung wieder in Kraft. "Und damit hatten wir wieder den Status quo von vorher", erklärt Weicherings Verwaltungsleiter Werner Seitle gegenüber unserer Zeitung. Seitdem ruht der Streit mehr oder weniger, da es einige Jahre dauerte, bis das Gericht die Klage Markwarts zuließ. Dieser sieht allein die Tatsache, dass es nun zur Verhandlung kommt, als ersten Schritt in die richtige Richtung.

Vor der Beratung des ersten Senats des Verwaltungsgerichtshofs, die um 10.45 Uhr im Weicheringer Rathaus beginnt, ist auch ein Ortstermin an der Mauer geplant, bei dem die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen ist. Die Fachleute des Landratsamts, unter anderem Baujuristin Corinna Heinrich, Bauamtsleiter Andreas Eberl und Naturschutzfachmann Siegfried Geißler, Oberlandesanwältin Elisabeth Steiner von der bayerischen Landesanwaltschaft sowie die Richter und die weiteren Beteiligten werden sich dabei ein Bild von der Mauer machen. Im Anschluss folgt die Verhandlung, die laut Auskunft des Verwaltungsgerichtshofs zu einer Entscheidung führen soll. Dass es bereits am Dienstag ein Urteil gibt, gilt jedoch als unwahrscheinlich. In der Regel dauert es mehrere Wochen, bis ein Richterspruch vorliegt.