Neuburg
Fahndung nach Angeklagtem

06.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:06 Uhr

Neuburg (szs) Der mutmaßliche Sexualstraftäter, der sich vor dem Neuburger Amtsgericht wegen Vergewaltigung eines siebenjährigen Mädchens verantworten muss, bleibt weiter untergetaucht. Wie Jugendrichter Gerhard Ebner auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte, wird nach dem 25-jährigen Asylbewerber deutschlandweit gefahndet. Der Nigerianer war im Frühjahr vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil sich das Verfahren wegen eines Gutachtens in die Länge zog.

In dem Prozess geht es um die Frage, ob sich der junge Mann im August 2016 zweimal an dem Mädchen vergangen hat, das zum damaligen Zeitpunkt wie er in der Neuburger Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge gewohnt hat. Dort soll es zu den Übergriffen gekommen sein, bei denen der Bekannte das Mädchen mit dem Finger missbraucht haben soll. So erzählte es das mutmaßliche Opfer vor Gericht. Ob ihre Aussage glaubhaft ist, sollte eine psychologische Gutachterin klären. Das dauerte rund vier Monate. Der Angeklagte hatte vorher bereits mehrere Monate in U-Haft verbracht und hätte weitere Wochen im Gefängnis auf die Verhandlung warten müssen: Auf Antrag der Verteidigung entschieden sich Staatsanwaltschaft und Gericht deshalb dafür, den Angeklagten vorläufig auf freien Fuß zu setzen. Das nutze er nun, um unterzutauchen, meldete sich weder bei seinem Betreuer noch bei seiner zugewiesenen Unterkunft. Richter Ebner glaubt nicht, dass von dem nicht vorbestraften 25-Jährigen eine unmittelbare Gefahr ausgeht. "Aber eine Garantie gibt es natürlich nie." Die Polizei sucht den Angeklagten deutschlandweit. Wenn er weiter unauffindbar bleiben sollte, müsste die Staatsanwaltschaft im kommenden Jahr über einen internationalen Haftbefehl nachdenken, so Ebner, der den Flüchtigen wegen seiner Vergangenheit im Raum München vermutet. "Er wollte unbedingt in Deutschland bleiben und eine Existenz aufbauen, ich denke nicht, dass er im Ausland ist."

Das Verfahren hätte nach der Wartezeit ohnehin neu aufgerollt werden müssen. Jetzt erst recht. Das bedeutet für das Mädchen eine erneute Aussage, das Glaubwürdigkeitsgutachten liegt nun vor. Voraussetzung ist freilich, dass der Angeklagte gefunden wird.