Neuburg
Drei Monate Fahrverbot zuviel für Unfallschuld?

Tödliche Kollision bei Glatteis auf der B300 - Lkw-Fahrer erhält 6800 Euro Geldstrafe und Fahrverbot

12.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:15 Uhr
Tödlicher Unfall: Im Januar starb eine 34-Jährige aus Aichach bei Peutenhausen. −Foto: Schalk/DK-Archiv

Neuburg (r) Termindruck, Glatteis und zu hohes Fahrtempo - diese gefährliche Mischung führte im Januar zu einem verheerenden Unfall auf der B300 bei Peutenhausen.

Jetzt beschäftigte der Unfall das Neuburger Amtsgericht.

Ein 25-jähriger Litauer rammte damals mit seinem leeren Autotransporter auf der linken Straßenseite einen Pkw. In dem Wagen starb unverschuldet eine 34-jährige Mutter zweier Kinder, der 32-jährige Autofahrer überlebte mit schwersten Brüchen. Er befindet sich weiterhin in Behandlung.

Die fahrlässige Tötung ahndete das Amtsgericht Neuburg mit drei Monaten Fahrverbot und 6800 Euro Geldstrafe in Form eines Strafbefehls. Ungeachtet der massiven Folgen des tödlichen Unfalls wollte der Angeklagte ein niedrigeres Fahrverbot. Einen Monat hielt Verteidiger Andreas Meyer-Miethke für angemessen: "Bei drei Monaten Fahrverbot wird er entlassen und verliert den Arbeitsplatz. "

Richter Marius Lindig und Staatsanwalt Gerhard Reicherl hielten dem Anwalt entgegen, drei Monate seien "das Unterste dessen, was hier noch möglich ist. " Ein Mensch sei ums Leben gekommen, ein weiterer leide an den Unfallfolgen. Nach einer Zeugenaussage verschärfte sich der Ton im Gerichtssaal. Der Staatsanwalt ging von "grober Fahrlässigkeit" aus und beantragte den sofortigen Einzug der Fahrerlaubnis. Der Richter kam dem Antrag nach. Der Verteidiger schimpfte über "Schikane" und hielt dem Gericht vor, "hier Druck auszuüben. "

Der Zeuge war ein 31-Jähriger aus Schrobenhausen, der in der Unfallnacht mit einem Auto unterwegs gewesen war. Er hatte ab 2 Uhr nachts Freunde nach Hause gefahren und gemerkt, "dass es von Stunde zu Stunde glatter geworden ist". Auf einem Anstieg der B300 zwischen Peutenhausen und Habertshausen sei sein Auto schon leicht ins Rutschen gekommen.

"Es war spiegelglatt" und er habe deshalb sein Tempo auf etwa 60 Kilometer pro Stunde reduziert, so der Zeuge. Hinter ihm sei etwa zehn Minuten lang der Angeklagte mit seinem Lkw hergefahren und er sei immer wieder näher gekommen. Im Rückspiegel sah er dann den Frontalzusammenstoß des Lkw mit dem entgegenkommenden Auto, "das auch flott unterwegs gewesen war. " Der Autotransporter und der massiv beschädigte Audi A 6 landeten im Graben neben der Bundesstraße. Die 34-jährige Beifahrerin - Mutter zweier Kinder aus Aichach - war sofort tot. Der 32-jährige Fahrer aus Neumarkt musste dreimal operiert und lange im Krankenhaus behandelt werden.

Ein Gutachter errechnete für den Lkw als Geschwindkeit 86 Kilometer pro Stunde. Erlaubt gewesen wären 60, bei Glatteis entsprechend weniger. Nach einem eindringlichen Gespräch mit seinem Mandanten nahm der Verteidiger schließlich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Dafür hob das Gericht den sofortigen Entzug wieder auf und der 25-jährige Litauer konnte zu seinem Wohnort Wolnzach zurückfahren.

Es bleibt also beim Strafbefehl mit drei Monaten Fahrverbot und 170 Tagessätzen zu 40 Euro Strafe. Damit, so Nebenklägerin Martina Hinz, "kommt der Angeklagte noch gut davon".