Bergheim
Auszug der minderjährigen Asylbewerber

Einrichtung in Bergheim wird aber nicht aufgelöst - "Mehr als die Hälfte in Ausbildung gebracht"

14.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:13 Uhr
Hier waren in Bergheim bislang unbegleitete minderjährige Asylbewerber untergebracht. Bis zum 1. Dezember ziehen sie aus. Dann wird das Haus umgebaut und weiterhin von der Jugendhilfeeinrichtung Futhuk genutzt. −Foto: Hammerl

Neuburg (DK) In Bergheim ziehen die letzten unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber (uMA im Amtsdeutsch) zum 1. Dezember aus, teilt Marcus Zimmermann von der Jugendhilfeeinrichtung Futhuk auf Nachfrage unserer Zeitung mit.

Entgegen anderslautender Gerüchte werde die Einrichtung in Bergheim jedoch nicht aufgelöst. Drei Monate lang soll das der Einrichtung gehörende Gebäude umgebaut und ertüchtigt werden, um dann mit neuem Konzept wieder eröffnet zu werden. Es habe auch nur eine einzige betriebsbedingte Kündigung gegeben, alle anderen Mitarbeiter seien weiterhin beschäftigt, bauen Überstunden ab oder würden derzeit anderweitig eingesetzt. Seine Bilanz die minderjährigen Flüchtlinge betreffend fällt positiv aus. "Mehr als die Hälfte haben wir in Ausbildung gebracht", sagt Zimmermann.

Die fünf jungen Männer hätten anspruchsvolle Ausbildungsberufe ergriffen, unter anderem Elektriker, Metallbauer, Anlagenmechaniker oder Mechatroniker. Einem traue er ein späteres Studium zu. Bei dreien hätten die Deutschkenntnisse für eine Ausbildung jedoch nicht ausgereicht, sie hätten teilweise 450-Euro-Jobs oder Hilfsjobs. Einer besuche noch die Berufsschule und solle nächstes Jahr in Ausbildung gehen. Sofern noch Bedarf sei, würden die jungen Leute, die nun in Wohngruppen leben, ambulant weiter betreut. Die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer in Bergheim habe sehr zum Erfolg beigetragen, betont Zimmermann, "ohne sie wäre es nicht gegangen".

In der von der Stiftung St. Johannes betreuten Wohngruppe in Rohrenfels leben aktuell noch sechs Flüchtlinge zwischen 18 und 19 Jahren aus Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia und Pakistan. "Diese Einrichtung wird aus heutiger Sicht auch in Zukunft weitergeführt und steht dann auch für Neuankömmlinge zur Verfügung", erklärt Geschäftsführer Robert Freiberger. Zudem betreue die Stiftung zehn Flüchtlinge in zwei Wohngruppen in Laisacker, von denen eine als allgemeine Jugendhilfeeinrichtung anerkannt wurde und damit künftig auch anderen Jugendlichen mit Hilfebedarf offensteht.

Im Jahr 2015 hatte der Landkreis 69 uMA zugeteilt bekommen, 2016 folgten weitere zehn, heuer habe es keine Zugänge mehr gegeben, ist von Pressesprecherin Katharina Huber zu erfahren. Über deren Verbleib will sie vor der Jugendhilfeausschusssitzung keine detaillierte Auskunft erteilen. Einige seien mit Erreichen der Volljährigkeit - oder nachdem ein höheres Alter als ursprünglich angegeben festgestellt worden war - je nach aufenthaltsrechtlichem Status in eine Gemeinschaftsunterkunft oder dezentrale Unterbringung verbracht worden, andere seien in privaten Wohnungen oder auch der Obdachlosenunterkunft untergekommen. Sechs Personen seien verschwunden. "Es ist Spekulation, ob sie damit einer befürchteten Abschiebung entgehen wollten, oder bei Verwandten anderswo untergekommen sind", ergänzt Freiberger.

Er berichtet zudem, einige seien beispielsweise aufgrund eines höheren therapeutischen Bedarfs in andere Einrichtungen verlegt worden. Vier der ambulant betreuten Flüchtlinge besuchten noch die Berufsschule, zwei seien auf Ausbildungsplatzsuche, einige gingen Minijobs nach, drei befänden sich in Ausbildung und "unsere Mitarbeiter bekommen durchweg positive Rückmeldung".

Im Betreuungsalltag gebe es "natürlich auch Schwierigkeiten und Probleme", die er darauf zurückführt, dass "die jungen Menschen mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert sind, die das Leben in einem ihnen völlig fremden Land mit sich bringt". Auch die ausländerrechtlichen Vorgaben seien nicht zu unterschätzen. Ungeklärte Identitäten verhinderten die Aufenthaltserlaubnis und somit die Arbeitserlaubnis, daher blieben Arbeitgeber oft lange im Unklaren, ob ein Flüchtling seine Stelle auch tatsächlich antreten kann.