Aus dem Gemeinderat
Steuer für Kampfhunde steigt in Röttenbach ab Januar kräftig an

Kämmerer nach 22 Jahren verabschiedet – Änderungen bei der Friedhofssatzung

16.12.2023 | Stand 16.12.2023, 11:00 Uhr
Johann Schrenk

Bei der Verabschiedung von Peter Straß (Mitte): (von links) Bürgermeister Thomas Schneider, Michael Gerstner (CSU), Franz-Josef Mühling (Freie Wähler) und Eduard Schielein (SPD). Foto: Schrenk

Im feierlichen Rahmen ist der bisherige Geschäftsstellenleiter und Kämmerer der Gemeinde, Peter Straß, nach 22 Jahren Dienst für die Verwaltung im Röttenbacher Rathaus vom Gemeinderat verabschiedet worden.

Zuvor hatte Bürgermeister Thomas Schneider (FW) dem Rat noch mitgeteilt, dass ab Jahresbeginn 2024 Christian Lutz die Geschäftsstelle der Gemeinde leiten wird. Stellvertretende Geschäftsstellenleiterin wird Lisa Schlosser. Für die Kämmerei der Gemeinde ist künftig Anika Demel und für die des Zweckverbandes Oliver Kränzlein zuständig, er führt nun auch die Gemeindekasse, die des Zweckverbandes führt Kerstin Schwarz.

Bürgermeister Thomas Schneider verabschiedete Geschäftsleiter Peter Straß, den er 22 Jahre begleitet hatte, mit herzlichen Worten. Lob und Anerkennung erteilte er ihm für seine „penible, solide und gründliche Arbeit“. Was der Architekt am Bau auch leiste, ohne die Statik hätte das Gebäude keine Grundlage. Diese Sicherheit habe Straß der Gemeindeverwaltung gegeben. Doch er war nicht nur „der Mann im Hintergrund“. Er habe dafür gesorgt, dass die von der Gemeinde an die Verwaltung herangetragenen Wünsche und Vorstellungen auch umgesetzt wurden, dass immer „alles klappte“.

Mit Wehmut nehme er nun wahr, dass diese Konstellation zu Ende geht. Er schenkte dem Scheidenden einen Reisegutschein. Dazu passend erhielt Peter Straß von den drei Fraktionen des Gemeinderats unter anderem einen komfortablen Wanderrucksack sowie diverse Gutscheine. In ihrem Namen versicherte Franz-Josef Mühling (FW), dass es neben der konstruktiven Zusammenarbeit auch Momente gab, in denen Peter Straß den Räten bei der Realisierung von Projekten Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt habe und man das enorme Fachwissen des Kämmerers sehr zu schätzen wusste.

„Hervorragend“ mit Rat zusammengearbeitet

In seinem Schlusswort betonte Peter Straß, dass ihm in den 22 Jahren in Röttenbach die menschliche Seite immer am wichtigsten gewesen sei, egal, worum es sich im Einzelnen handelte. Er habe viele Vertreter aus dem Gemeinderat kennenlernen dürfen, und mit allen sei die Zusammenarbeit „hervorragend“ gewesen.

Nach der Verabschiedung ging es wieder zum Tagesgeschäft. Auch in der Gemeinde Röttenbach macht sich der allgemein feststellbare Rückgang bei den eingereichten Bauanträgen bemerkbar. Waren es in „normalen Zeiten“ noch durchschnittlich zehn Anträge pro Monat, so konnte Bürgermeister Schneider in der letzten Sitzung des Jahres für das zweite Halbjahr lediglich von sechs Bauangelegenheiten berichten, wobei es sich auch um Carports oder Anbauten am Haus handelte.

Eine rege Diskussion ergab sich im Zusammenhang mit der Festsetzung der neuen Hundesteuer ab 2024. Hier hatte sich in den vergangenen 16 Jahren nichts geändert, so dass man nun um eine Anhebung der Beträge nicht herumkam. Bürgermeister Schneider informierte den Rat, dass die Hundesteuer nicht zweckgebunden sei und die Gemeinde bei der Festsetzung der Beträge eine „große Festlegungsfreiheit“ habe. Nachdem die Streitfrage, ob man vom bisherigen Steuersatz – 40 Euro im Jahr pro Hund und 500 Euro im Jahr pro Kampfhund – linear oder progressiv aufschlagen solle, einigte man sich mehrheitlich darauf, ab dem 1. Januar 2024 für jeden Hund 60 Euro und für jeden weiteren Hund 80 Euro Hundesteuer zu erheben.

Kampfhunde unerwünscht – sie werden teuer besteuert

Bei den Kampfhunden war man sich weitgehend einig, dass solche in der Gemeinde eigentlich nicht gewünscht seien und dass auch hier die Steuer angehoben werden müsse: für jeden Kampfhund werden nun 900 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 1800 Euro im Jahr fällig. Bei der Festlegung der neuen Beträge gab es auch Gegenstimmen im Gemeinderat (drei bei den Hunden und sechs bei den Kampfhunden). Einstimmig wurde dann beschlossen, die neue Hundesteuersatzung demgemäß anzupassen und dem Gemeinderat in der Januar-Sitzung zur Verabschiedung vorzulegen.

Auch bei Beerdigungen wird sich ab dem neuen Jahr in Röttenbach etwas ändern. Die Friedhofssatzung wurde hinsichtlich der Tiefe des Grabes und der Höhe des Sarges geändert. Gemäß der neuen Friedhofsgebührensatzung bemisst ein Einzelgrab ab dem neuen Jahr eine maximale Tiefe von 1,60 Metern, der Sarg darf nicht höher sein als 60 Zentimeter (bisher 80 Zentimeter). Künftig werden die Bestattungen, Öffnung und Schließung der Gräber, in der Gemeinde Röttenbach von der Firma Leeb durchgeführt, wobei die Beerdigungsausstattung nach wie vor von den Hinterbliebenen eigenständig festgelegt werden kann.

HK