Arche Noah-Kindergarten wird saniert
Kindergarten-Renovierung in Thalmässing startet bald

02.03.2024 | Stand 02.03.2024, 15:00 Uhr

Nach 30 Jahren ist ein neuer Anstrich fällig: Fassade, Fenster und Gauben sollen gemacht werden. Innen werden Böden und Wände überarbeitet. Foto: De Geare

Der gemeindliche Arche Noah-Kindergarten soll saniert werden. Das ist schon länger geplant, im Bauausschuss wurde die Maßnahme nun ausführlicher vorgestellt. Auch ein privater Bauantrag sorgte für Diskussionen.

Bevor der Kindergarten, der von der evangelischen Kirche betrieben wird, 1994 in das gemeindliche Gebäude in der Weißenburger Straße 10 einzog, war dort die Hauswirtschaftsschule untergebracht. Vor dem Nutzerwechsel wurde damals eine Generalsanierung durchgeführt. Nach 30 Jahren ist nun wieder eine fällig. Bei einer Begehung der Gemeinde mit Kita-Geschäftsführer Klaus Neumann, Pfarrer Rudolf Hackner und dem Kindergartenteam zeigte sich, dass die Gebäudesubstanz grundsätzlich noch in gutem Zustand ist, wenngleich Böden, Türen, Wände und Möbel abgenutzt seien.

Ein großes Thema sei allerdings die Garderobensituation, da es derzeit zwei Garderoben gibt und so oft Matsch und Dreck bis zur Garderobe im Obergeschoss durch das ganze Haus getragen werden. Die obere Garderobe soll nun aufgelöst werden und eine größere Garderobe für beide Gruppen im Erdgeschoss entstehen, führte Bauamtsmitarbeiter Peter Knoll aus. Dadurch müssten das ohnehin sehr große Leitungsbüro und das Teamzimmer etwas verkleinert werden.

Frischer Anstrich außen, kleiner Umbau innen

Für die Sanierung innen sind rund 46000 Euro veranschlagt. Doch auch außen müssen einige Maßnahmen erfolgen. Fassade, Gauben und Fenster sind verwittert und sollen frisch gestrichen werden. Außerdem wird eine neue Haustür fällig werden. Dafür sind rund 26000 Euro veranschlagt. Weil die Maßnahme mit 72000 Euro unter der Bagatellgrenze liege, gebe es keine Zuschüsse, erklärte Bürgermeister Johannes Mailinger (CSU). Der Bauausschuss stimmte dennoch zu. Die Sanierung soll im Frühjahr starten. Die seit dem Umzug in den Neubau leerstehende Mühlbachkrippe soll als Übergangsquartier für die zwei Gruppen dienen, bis sie im September in ihr renoviertes Domizil umziehen können. Das sei mit den Fördermittelgebern abgestimmt. Bürgermeister Johannes Mailinger (CSU) geht davon aus, dass bald auch die alte Mühlbachkrippe für weitere Krippengruppen benötigt werde und der Leerstand damit passé ist.

Auch der Regenbogen-Kindergarten wartet schon länger auf eine Sanierung. Hier solle in Kooperation mit dem Hausbesitzer, der evangelischen Kirche, bald etwas passieren.

Ein weiteres Thema war ein Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses am Ortsausgang von Tiefenbach in Richtung Hilpoltstein. Es befindet sich durch die beabsichtigte Lage im Außenbereich, weshalb dort nur landwirtschaftlich privilegierte Gebäude errichtet werden dürfen. Der zugehörige landwirtschaftliche Betrieb hat aber bereits zwei Wohngebäude, die unter dem Gesichtspunkt der Privilegierung errichtet worden waren.

Landwirtschaftliches Privileg für drittes Wohnhaus fraglich

Daher kam die Frage auf, ob es noch möglich sei, ein drittes Wohngebäude mit Privilegierung zu errichten. Bauamtsmitarbeiterin Birgit Wohlgemuth berichtete, dass in Allersberg kürzlich sogar die Errichtung eines zweiten Wohngebäudes zu einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr als landwirtschaftlich privilegiert angesehen worden war. Deshalb sei es möglich, dass die Bauordnungsbehörde am Landratsamt das Vorhaben ablehne. Gleichzeitig wolle man, dass junge Familien in der Marktgemeinde wohnen bleiben können, gab Bürgermeister Johannes Mailinger zu bedenken. Michael Kreichauf (CSU) erinnerte an ein anderes Bauvorhaben im Außenbereich, das ohne landwirtschaftliche Privilegierung beantragt worden war. Da es sich zu weit außen befunden habe und so auch nicht mehr als Ortsabrundung angesehen werden konnte, habe man dieses ablehnen müssen. Insgesamt wolle man aber eine Gleichbehandlung aller Bauanfragen. Weshalb der Bauausschuss schließlich einstimmig beschloss, das gemeindliche Einvernehmen nur unter der Voraussetzung zu erteilen, dass der Bau landwirtschaftlich privilegiert erfolgen kann – hier hat das Landratsamt das letzte Wort. Auch weitere Voraussetzungen müssen die Bauleute erfüllen. So darf die Zufahrt nur über eine bereits bestehende Pflasterfläche innerorts erfolgen und das Gebäude muss nach Wunsch des Staatlichen Bauamts mindestens zehn Meter von der Straße zurückgesetzt stehen.

HK