Fast 2000 Nutzer geprellt
Illegale Payback-Punkte-Millionäre: Fünf Beschuldigte sollen in Landshut vor Gericht

02.04.2024 | Stand 03.04.2024, 10:20 Uhr

Mit gestohlenen Punkten von gehackten Payback-Konten sollen die Beschuldigten zigtausende Euro gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft  − Symbolbild: dpa

Fünf Personen sollen sich illegal zu Payback-Punkte-Millionären gemacht haben: Die Punkte von rund 2000 gehackten Nutzer-Konten sollen sie in Geschäften in Ober- und Niederbayern zu Geld gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage am Amtsgericht in Landshut eingereicht.



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Wie ein Sprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Dienstag mitteilte, haben die Ermittler in jahrelanger Arbeit ein Ehepaar aus dem baden-württembergischen Enzkreis und deren 27-jährigen Sohn aus dem Landkreis Rastatt ausgemacht. Die 28 Jahre alte Stiefschwester des jungen Mannes und ihr 28-jähriger Ehemann aus dem Landkreis Berchtesgadener Land sollen für den Betrug zudem Bankkonten zur Verfügung gestellt haben.

Im Frühjahr 2020 hätten die Beschuldigten den Entschluss gefasst, ihren Lebensunterhalt auch durch die missbräuchliche Einlösung fremder Payback-Punkte und deren Umwandlung in Bankguthaben zu finanzieren. Sie sollen sich hierfür im Darknet – dem unsichtbaren Teil des Internets – die Zugangsdaten zu einer Vielzahl an gehackten Payback-Konten verschafft haben.

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Gestohlene Punkte in Geschäften über Gutscheinkarten zu Geld gemacht



Die gestohlenen Punkte sollen die Beschuldigten dann in zahlreichen Geschäften in Oberbayern, Niederbayern und Mittelfranken zu Geld gemacht haben. Viele Fälle waren im Raum Erding und Landshut, aber auch im Bereich München und in Allersberg (Landkreis Roth) sollen die Täter Geschäfte aufgesucht haben. Die Masche laut Staatsanwaltschaft: Über Service-Terminals des Kundenbindungsprogramms Payback in Supermarkt- und Discounter-Filialen sei in mehreren Schritten der Gegenwert der Payback-Punkte über Gutscheinkarten letztlich an den Ladenkassen auf eigens eingerichtete Bankkonten eingezahlt worden.

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Es geht um Hunderte Fälle und zigtausende Euro



Auf diese Weise sollen von den drei Angeschuldigten zwischen 7. Juli 2020 bis und 7. Januar 2021 in mindestens 274 Fällen insgesamt 7.841.700 Payback-Punkte von 1672 Geschädigten unberechtigt eingelöst worden sein. Ein Punkt hat einen Gegenwert von einem Cent. Daraus ergibt sich ein Wert von 78.417 Euro.

Der mehrfach vorbestrafte 27-Jährige soll darüber hinaus zwischen dem 1. März 2021 und 24. März 2021 in Filialen einer Drogeriekette in mindestens 116 weiteren Fällen insgesamt 995.000 Payback-Punkte von 199 Geschädigten im Wert von 9.950 Euro und zwischen dem 6. März 2021 und 11. März 2021 in Filialen einer Gartenmarktkette in mindestens 9 Fällen weitere 270.030 Payback-Punkte von 14-Geschädigten im Wert von 2.700,30 Euro missbräuchlich für eigene Zwecke verwendet haben.

Dem Mann werden in der Anklageschrift 399 Fälle, seinem 47-jährigen Stiefvater und seiner 50-jährigen Mutter jeweils 274 Fälle des gewerbsmäßigen Computerbetrugs zur Last gelegt.

„Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Gegen den 27-jährigen besteht ein Untersuchungshaftbefehl. Dieser wird derzeit nicht vollzogen, da er sich in anderer Sache in Strafhaft befinde. Weil der Mann schon im Gefängnis sitzt, ist per Gesetz in diesem Fall das Amtsgericht Landshut zuständig. Aber auch einige

28-Jähriger aus dem Berchtesgadener Land wegen Beihilfe angeklagt



Die beiden weiteren Angeschuldigten – die 28-jährige Stiefschwester des inhaftierten mutmaßlichen Haupttäters und ihr ebenfalls 28-jähriger Ehemann aus dem oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land – sollen Kenntnis vom Tatplans ihrer Verwandten gehabt haben. Dafür sollen sie jeweils Bankkonten zur Verfügung gestellt haben, auf denen der Gegenwert der missbräuchlich erlangten Payback-Punkte gutgeschrieben werden konnte.

Sie müssen sich deshalb jeweils wegen Beihilfe zum Computerbetrug verantworten. Auch die 28-jährige Frau ist laut Staatsanwaltschaft bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun ein Schöffengericht des Amtsgerichts Landshut entscheiden.