Trinkwasser wird teurer
Brunnbachgruppe erhöht Wasserpreis

Künftig werden 2,25 Euro pro Kubikmeter fällig – „Wächterwohnhaus“ wird verkauft

10.02.2023 | Stand 10.02.2023, 8:00 Uhr

Das sogenannte Wächterhaus wird jetzt den Besitzer wechseln und dem Zweckverband Einnahmen bescheren. Foto: Pannenberg

Von Sonja Pannenberg

Allersberg – Eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe hat der Zweckverband der Brunnbachgruppe in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Dabei wurden neue Verbrauchsgebühren in Höhe von 2,25 Euro pro Kubikmeter Wasser kalkuliert. Bisher waren 1,87 Euro fällig. Die Grundgebühr verändert sich nicht und bleibt stabil bei 60 Euro.

Für den Zeitraum ab dem 1. Januar des laufenden Jahres bis 31. Dezember 2025 war eine Neuordnung notwendig, da der bisherige Kalkulationszeitraum zum 31. Dezember endete. Die bereits zum Januar 2022 erfolgte Erhöhung war laut Bürgermeister und Verbandsvorsitzendem Daniel Horndasch eine „Zwischenlösung“.

Verbandsmitglied Ernst Rückert (CSU) wollte wissen, warum eine Differenz zwischen den Abnahmemengen und den Verbrauchsmengen entsteht und worauf dies zurückzuführen ist. Kämmerer Stefan Meyer erklärte dies unter anderem mit Wasserrohrbrüchen. Geschäftsstellenleiterin Katrin Müller verwies auch auf Spülungen bei neuen Leitungen sowie bei Entnahmestellen, bei denen sich kein Wasserzähler rentiert. Differenzzahlungen des Wasserverbrauchs seien die Angelegenheit der Marktgemeinde, erklärte dazu Horndasch.

Ob die Steigerung auch das neue Baugebiet betreffe, wollte Rückert weiter wissen. Dies könne mit einem klaren Ja beantwortet werden, da sich die Last somit mehr verteile, sagte Horndasch. „2,25 Euro wären sonst wahrscheinlich nicht zu halten gewesen.“

Eigenes Netz: Wassergast zahlt weniger

Auch der Verrechnungssatz zwischen dem Markt Allersberg und dem Zweckverband wurde neu geregelt. Dieser beträgt künftig 83 Cent für den Kubikmeter. Die Differenz zu den 2,25 Euro erklärt sich darin, dass der Markt sein eigenes Netz unterhält. Die Neuordnungen wurden mehrheitlich beschlossen werden.

In einem weiteren Punkt beschäftigte sich der Zweckverband mit dem Verkauf des sogenannten Wächterwohnhauses. Die Details des Grundstückes mit einer Größe von rund 900 Quadratmetern wurden von Bauamtsleiter Gunter Pfahler erklärt: Für die Stromleitungen muss ein neuer Anschluss gelegt werden, Telefonleitungen seien vorhanden. Bei der Entwässerung ist jedoch keine Abtrennung möglich. Die Zufahrt verbleibt beim Wasserwirtschaftsamt, jedoch wird ein Überfahrtsrecht für den neuen Eigentümer eingetragen. Im Osten des zu verkaufenden Grundstückes führt die Grenze einen halben Meter neben der vorhandenen Wasserwerkszufahrt entlang. Im Norden ist bereits ein Zaun vorhanden. Westlich und südlich ist die Grenzlinie schon mit Grenzsteinen markiert, die zum Nachbargrundstück Markt Allersberg und der N-Ergie angrenzen.

Der Beschluss, das Haus zu verkaufen wurde mit zwei Gegenstimmen angenommen.

Haushaltsplan: Beschluss erst in der nächsten Sitzung

Die Haushaltssatzung für 2023 und der Finanzplan bis 2026 sowie der Stellenplan für 2023 konnten nicht verabschiedet werden. Nach Paragraph 17 der Verbandssatzung müssen spätestens einen Monat vor Sitzung die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, was nicht erfolgen konnte. Verbandsvorsitzender Horndasch hatte in diesem Zusammenhang zwar die Rechtsaufsicht kontaktiert, jedoch kann ein Beschluss nur stattfinden, wenn alle Verbandsmitglieder dies einstimmig beschließen. Markus Fiegl (SPD) hätte aber gerne mehr Zeit und beruft sich somit auf die Satzung. Ernst Rückert wollte nicht noch einmal verschieben, da der Haushalt schon mehrfach besprochen wurde und auch Horndasch „hätte sich nicht träumen lassen, dass es ein Problem sein kann, da das Thema schon mehrfach besprochen wurde“. Da aber eine Einstimmigkeit nicht gegeben war, wurde der Beschluss zum Haushalt auf einen späteren Termin verschoben.

HK