Urteil gefallen
Sexueller Missbrauch im Kreis Pfaffenhofen: Pfarrer muss nicht ins Gefängnis

01.03.2024 | Stand 02.03.2024, 6:36 Uhr

Das Urteil ist gefallen. − Symbolbild: dpa

Das Ingolstädter Landgericht hat am Freitag einen Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.



Die Berufungskammer sah es als erwiesen an, dass sich der 57-Jährige vor über 15 Jahren im Pfarrhaus einer Kirchengemeinde im Landkreis Pfaffenhofen in strafrechtlich relevanter Weise an einem Ministranten vergriffen hat.

In erster Instanz war er vom Pfaffenhofener Amtsgericht ebenfalls zu acht Monaten verurteilt worden - ohne Bewährung. Es gebe „keinen vernünftigen Grund“, Bewährung zu versagen, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Desing die jetzige Entscheidung.

Verteidiger hatte Freispruch gefordert



Der Verteidiger des 57-Jährigen hat im Plädoyer einen Freispruch gefordert. Dazu, ob er gegen das Berufungsurteil Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einlegt, wollten sich Angeklagter und Verteidiger unmittelbar nach der Urteilsverkündung nicht äußern.