Pfaffenhofen
Mehr Hilfe vom Staat: So funktioniert die Reform beim Mietzuschuss

23.12.2022 | Stand 17.09.2023, 6:56 Uhr

Das Wohngeld wird reformiert: Neben Rentnern sollen davon hauptsächlich Familien profitieren. Symbolbild: Straßer

Pfaffenhofen – Zum Jahreswechsel tritt die Wohngeldreform in Kraft. Durch eine Anpassung der Wohngeldformel mit Einführung einer Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente wird bundesweit eine Verdreifachung der Berechtigten von jetzt 600.000 auf zwei Millionen Haushalte erwartet.



Viele Städte und Gemeinden in ganz Deutschland rechnen bereits mit großen Verzögerungen bei der Auszahlung des Wohngeldes. Einer ersten Analyse des Pfaffenhofener Landratsamts zufolge wird der Anstieg an Wohngeldberechtigten im Landkreis nicht so stark sein wie im bundesweiten Schnitt, dennoch wird auch in Pfaffenhofen die Zahl der Wohngeldempfänger steigen. Derzeit bekommen im Landkreis 474 Haushalte Wohngeld.

Einkommensobergrenzen werden deutlich angehoben



Ob man den Zuschuss zum Wohnen bekommt, hängt davon ab, in welcher Gemeinde, Markt oder Stadt man wohnt und wie hoch dort die Mieten sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Menschen in einem Haushalt leben und wie hoch das gesamte Bruttoeinkommen des Haushalts ist. Ab 2023 werden die Obergrenzen für das Einkommen deutlich angehoben. Gute Nachrichten hat Verena Fuchs von der Wohngeldbehörde außerdem für wohngeldberechtigte Mieter in Geisenfeld und Wolnzach. Dort werden die Mietstufen angehoben, was sich laut Fuchs zusätzlich positiv auf die Höhe des Wohngeldes auswirken werde.

Von den Änderungen profitieren laut Landratsamt die bestehenden Wohngeldhaushalte, es kommen aber auch neue Haushalte erstmalig oder erneut hinzu. Verena Fuchs: „Das heißt, Bürgerinnen und Bürger mit einem kleinen Einkommen oder einer geringen Rente dürfen ab dem kommenden Jahr mit einem Zuschuss des Staates rechnen.“ Beantragen können Bürger das Wohngeld beim Landratsamt.

Wer profitiert von der Reform?


Schon jetzt machen Rentner mit etwa 50 Prozent rund die Hälfte der Wohngeldempfänger aus. Dieser Anteil könnte sich durch die Reform weiter erhöhen. Daneben dürften vor allem auch Familien profitieren. Bisher ging es um kleine Haushaltseinkommen, künftig, so die Einschätzung von Experten, dürfte aber auch die untere Mittelschicht profitieren. Wohngeld in Form von Mietzuschuss zahlt der Staat übrigens auch Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen.

Wie hoch sind die Zuschüsse?


Für Menschen mit einer kleinen Rente oder einem niedrigen Einkommen geht es um richtig viel Geld. Laut Gesetz steigt das Wohngeld um mehr als 100 Prozent von aktuell durchschnittlich 180 Euro im Monat auf 370 Euro im Monat – das ergibt statt 1960 Euro 4400 Euro im Jahr. Ziel des Gesetzes ist es, dass Haushalte im Schnitt höchstens 40 Prozent ihrer Rente beziehungsweise ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen.

Welche Rolle spielt die Miethöhe?


Auch hier gelten Obergrenzen – je nachdem, wo man wohnt. Alle Städte und Gemeinden sind dafür wie bisher in sieben Mietstufen eingeteilt. Die Stadt Pfaffenhofen gehört zu Mietstufe vier. Manching ist in der Mietstufe fünf und der restliche Landkreis befindet sich ab Januar in Mietstufe drei.

Was ist mit den Heizkosten?


Heuer gab es für Wohngeldempfänger bereits einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro. Ab 2023 soll es für einen Ein-Personen-Haushalt einmalig weitere 415 Euro geben, für zwei Personen sind es 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt noch einmal jeweils 100 Euro. Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldempfänger automatisch überwiesen. Künftig soll es dann eine fixe Heizkostenkomponente geben und zwar in Höhe von 2,30 Euro pro Quadratmeter als Zuschlag auf die Miete.

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?


Wer Hartz IV oder künftig Bürgergeld, staatliche Grundsicherung oder Bafög bezieht, bekommt kein Wohngeld, weil in diesen Leistungen bereits ein Anteil für die Unterkunft enthalten ist.

Was gilt für Eigentümer?


Rund 90 Prozent der Wohngeldempfänger leben in Miete, aber auch Eigentümer können die Hilfe beantragen, um etwa Kredite bezahlen zu können. Man spricht dann aber nicht von Mietzuschuss, sondern vom Lastenzuschuss.

Quelle: Landratsamt



„Komplizierte Materie“

Das für die Auszahlung des Wohngelds zuständige Sachgebiet Besondere Soziale Angelegenheiten am Landratsamt leitet Richard Lechner. Das erwartet er von den Neuerungen.

Herr Lechner, können Sie die von der Bundesregierung aufgrund der Gesetzesänderung angekündigte Verdreifachung der Berechtigten auch für Ihren Zuständigkeitsbereich bestätigen?
Richard Lechner: Nein, aufgrund der ländlichen Strukturen und der noch guten Arbeitsmarktlage gehen wir nicht von einer Verdreifachung der Berechtigten aus. Weiter wissen manche Bürger vielleicht auch gar nichts von der Gesetzesreform und stellen keinen Antrag.

Was heißt das bezüglich der aufzuwendenden Summe?
Lechner: Es sind ja Gelder vom Freistaat und vom Bund; das wird halb und halb bezahlt. Heuer werden wir insgesamt 1,1 Millionen Euro ausbezahlt haben. Wir schätzen, dass sich die Summe im nächsten Jahr verdreifachen wird. Im vergangenen Jahr waren es noch 837000 Euro.

Der bayerische Bauminister und der bayerische Städtetag warnen, aufgrund der Kurzfristigkeit des neuen Gesetzes wird es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen – können Sie das so für Ihren Zuständigkeitsbereich auch bestätigen?
Lechner: Wenn der geplante sprunghafte Anstieg vom Wohngeld kommt und sehr viele Leute einen entsprechenden Antrag stellen – ja, dann können wir das auch für den Landkreis so bestätigen: Mit der üblichen Bearbeitungszeit wird die Auszahlung nicht zu schaffen sein – auch weil wir erst mit dem neuen Jahr das dafür notwendige zusätzliche Personal bekommen.

Wie viel neue Leute bekommen Sie denn?
Lechner: Wir starten jetzt mal mit einem weiteren Kollegen oder einer weiteren Kollegin – und schauen dann, wie sich die Zahlen entwickeln.

Die Neuen müssen aber erst eingearbeitet werden, oder?
Lechner: Genau, denn das ist eine komplexe Materie.

Und das wird etwa wie lange dauern?
Lechner: Das kann einige Zeit dauern, bis man richtig in der Materie drin ist. Aber mit einer guten Einarbeitung lässt sich sicher das eine oder andere schneller erledigen.

Braucht es auch eine neue Software?
Lechner: Wir warten momentan auf das Update vom Fachanbieter, das ist auch noch nicht vorhanden. Ich hoffe aber, dass wir es Anfang Januar zur Verfügung haben.

PK

Das Gespräch führte André Paul.