Nach der doppelten Klatsche, die sich die Stadt Pfaffenhofen bei der juristischen Auseinandersetzung um den Kuglhof-2-Bürgerentscheid eingefangen hat, will der Stadtrat diesen Donnerstag ein neues Ratsbegehren beschließen – ohne die vom Verwaltungsgericht München (VG) beanstandete Formulierung zur Südumgehung. Dass diese irreführend und unzulässig ist, bekräftigt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in seiner mittlerweile vorliegenden schriftlichen Begründung.