Gewerbegebiet Kuglhof 2
Bürgerentscheid wird verschoben: Stadt Pfaffenhofen scheitert vor Verwaltungsgerichtshof

17.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:52 Uhr

Für die Tonne: Alle bereits an die Wahlberechtigten versandten Abstimmungsunterlagen für den Pfaffenhofener Bürgerentscheid am 2. April sind nun ungültig, weil die Fragestellung des Ratsentscheids unzulässig ist. Das hat am Freitag auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Foto: Straßer

Im Vorfeld des Bürgerentscheids über das umstrittene Gewerbegebiet Kuglhof 2 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Stadt Pfaffenhofen zurückgewiesen: Damit ist das Ratsbegehren ebenso ungültig wie alle Abstimmungsunterlagen und bereits abgegebenen Briefwahlstimmen.



Faktisch muss außerdem der Urnengang am Sonntag, 2. April, verschoben werden, bei dem gemeinsam über das Ratsbegehren („Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof mit Südumgehung“) sowie über das entgegengesetzte Bürgerbegehren („Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof 2“) hätte abgestimmt werden sollen.

Stadtrat muss am Donnerstag neuen Termin festlegen



Einen neuen Termin wird am kommenden Donnerstag, 23. März, der Pfaffenhofener Stadtrat festsetzen müssen. Bei seiner Sitzung wird das Gremium mutmaßlich auch ein neues, rechtlich sauber formuliertes Ratsbegehren aufs Gleis setzen. Entsprechende Stimmzettel müssen ebenfalls gedruckt und versandt werden, so dass ein neuer Termin für den Bürgerentscheid wohl frühestens für Ende April oder Anfang Mai möglich ist. „Die bisherigen Wahlunterlagen sind ungültig und sollten nicht weiter verwendet werden“, heißt es in einer ersten Reaktion seitens der Stadtverwaltung. „Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden neue Wahlunterlagen erhalten.“

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Gericht wird Begründung nachliefern



Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat seine Entscheidung in letzter Instanz am Freitag bekanntgegeben: „Die Beschwerde wurde zurückgewiesen“, teilt ein VGH-Sprecher auf Anfrage mit. „Damit bleibt es bei dem, was das Verwaltungsgericht München entschieden hat.“ Allerdings wurde den Beteiligten bislang nur der Tenor, also das Ergebnis, mitgeteilt – nicht aber die inhaltliche Begründung. Diese wird voraussichtlich kommende Woche nachgereicht.