Geisenfeld
Ehre, wem Ehre gebührt

Geisenfelder Stadtrat beschließt Satzung, die unter fünf Kategorien von Auszeichnungen unterscheidet

25.07.2022 | Stand 22.09.2023, 20:47 Uhr

Altbürgermeister Josef Alter (rechts) ist der derzeit einzige Ehrenbürger der Stadt. Das Foto zeigt ihn bei der Verleihung 2014 mit der damaligen Zweiten Bürgermeisterin Gabriele Bachhuber und Anton Westner, damals stellvertretender Landrat. Foto: Archiv GZ

Von Gerhard Kohlhuber

Geisenfeld – Knausrig, überaus knausrig ist die Stadt Geisenfeld bislang, wenn es um die Auszeichnung und Ehrung verdienter Bürger geht. Dies soll sich nun ändern. Nach Jahre langen internen Diskussionen über Details der Ausgestaltung hat der Geisenfelder Stadtrat jetzt den Erlass einer Ehrenordnung verabschiedet. Nach dieser gibt es in Zukunft nicht nur die Ehrenbürgerwürde und die Bürgermedaille in Gold sowie bisher, sondern auch eine solche Medaille in Silber, eine Stadtmedaille und eine Ehrenurkunde.

Preisfrage: Wer ist in Geisenfeld derzeit Träger der Goldenen Stadtmedaille? Antwort: niemand. Die letzten, die damit ausgezeichnet wurden, waren der frühere Stadtpfarrer Monsignore Anton Klinger und Altbürgermeister Anton Wolf, der sich zudem über die Ernennung zum Ehrenbürger freuen konnte.

Dieses Auszeichnung wiederum wurde seit der Stadterhebung 1952 erst vier Personen zuteil: dem früheren Stadtpfarrer Franz Josef Heldmann (1966), dem schon genannten Anton Wolf (1990) sowie seinen beiden Amtsnachfolgern Max Steinberger (2004) und Josef Alter (2014) – als einzig noch lebendem Würdenträger.

In Zukunft nun, da ist sich der Geisenfelder Stadtrat einig, will man der Ehrung verdienten Bürger viel mehr Raum geben – und hier auch „Normal-Sterbliche“, jenseits des Bürgermeister- und Stadtpfarreramtes, viel stärker teilhaben lassen. Um die Würdigung von Verdiensten um die Stadt besser einteilen zu können, war es dabei der Wunsch des Gremiums, eine Satzung mit Kategorien zu erlassen – als Grundlage für die Verleihung von Auszeichnungen und um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Und so gibt es jetzt die eingangs genannten fünf Kategorien, wobei das Vorschlagsrecht in allen Fällen entweder beim Ersten Bürgermeister oder bei einer Gruppe von mindestens fünf Stadträten liegt.

Über die Verleihung entscheidet das Stadtratsgremium im Einzelfall und zwar in nichtöffentlicher Sitzung. „Der Antrag darf im Vorfeld nicht veröffentlicht werden“, heißt es in der Satzung. Die Verleihung erfolge „in feierlicher Form durch den Bürgermeister, in der Regel im Rahmen einer Stadtratssitzung“.

Ehrenbürger und Träger der Bürgermedaille erhalten über die Ehrung hinaus aber auch noch ein kleines „Sonder-Zuckerl“: Sie haben ihr Leben lang freien Eintritt zu allen Kulturveranstaltungen der Stadt.

Die Kategorien:

Das sind nach der neuen Ehrenordnung die Kriterien und Unterschiede:

Ehrenurkunde: Diese kann für besondere Leistungen im Sport verliehen werden, zu zwar bei Erreichen eines ersten, zweiten oder dritten Platzes bei bayerischen, deutschen oder internationalen Wettbewerben.

Stadtmedaille: Diese kann für „hervorragende Leistungen im Bereich Sport, Kultur, Wirtschaft, Förderung des Stadt- und Allgemeinwohls sowie Jugend und Sozialarbeit verliehen werden, und zwar sowohl an Personen als auch an Vereine oder Institutionen.

Bürgermedaille: Sie wird für „verdienstvolles Wirken um die Stadt“ verliehen, und zwar in Silber an Mitglieder des Stadtrats, die dem Gremium 20 Jahre angehörend sowie an „Personen, die eine lange, tadellose Tätigkeit in ihrem Beruf nachweisen und sich durch verdienstvolles Wirken (etwa als Ortssprecher oder Vereinsfunktionär) für die Allgemeinheit hervorgetan haben“. In Gold kann die Bürgermedaille an Mitglieder des Stadtrats verliehen werden, die dem Gremium seit 30 Jahren angehören, sowie an Personen „für hervorragende Verdienste um die Allgemeinheit“ in Geisenfeld.

Ehrenbürger: Diese Würde an an Persönlichkeiten verliehen werden, „die sich um das Ansehen und die Geschichte der Stadt hervorragende Verdienste erworben und die Entwicklung entscheidend beeinflusst und geprägt haben“.

GZ