Wegen Breitbandausbau
Langenmosen gründet Kommunalunternehmen

19.01.2024 | Stand 19.01.2024, 11:00 Uhr

Die Gemeinde Langenmosen gründet ein selbstständiges Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend.

In der Einführung zu dem Tagesordnungspunkt „Gründung eines Kommunalunternehmens (KU)“ wies Bürgermeisterin Mathilde Ahle (CSU) darauf hin, dass sich der Gemeinderat für diese Entscheidung ein Jahr lang Informationen verschiedener Art eingeholt und dann gesagt habe: „Das wollen wir.“ Dann blickte sie zusammen mit den Räten zurück auf den Werdegang dieses Projekts. So wurde im Januar 2023 ein Seminar besucht, verschiedene Besprechungen mit einem Steuerberater abgehalten und dann das Vorhaben in der Sitzung des Gemeinderats vorgestellt. Im März vergangenen Jahres fassten die Gemeinderäte den Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Kommunalunternehmens.

Ausschuss erörterte mögliche Rechtsformen



Dann nahm ein extra gegründeter Ausschuss mit Mathilde Ahle, Helmut Winkler, Kathrin Kratzer, Christian Ahle, Roland Granvogl und Rainer Stegmeir seine Tätigkeit auf. Dieser informierte sich unter anderem über mögliche Formen eines Kommunalunternehmens, führte eine Videokonferenz mit einem Steuerberatungsbüro durch, sprach zur Zielfindung über Vorteile, Nachteile und Kosten eines solchen Plans und nahm Kontakt mit der Gemeinde Geisenfeld auf, die ein Betreibermodell beim Breitbandausbau in der Rechtsform einer GmbH betreibt. Im Dezember 2023 stellte dann der involvierte Steuerberater in nichtöffentlicher Sitzung die möglichen Rechtsformen eines Kommunalunternehmens vor. Anfang Januar 2024 hat dann ein möglicher Vorstand Interesse an dieser Tätigkeit bekundet. Auch wurden noch mal alle Möglichkeiten im Finanz- und Verwaltungsbereich abgewogen.

Einstimmiges Ja



Nun war es soweit: Der Ausschuss kam zu dem Entschluss, ein Kommunalunternehmen zu gründen und damit ein geordnetes Unternehmen mit Beschlüssen vom Verwaltungsrat zu haben. In der Sitzung stimmte der Gemeinderat einstimmig dafür, nach den Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung ein Kommunalunternehmen als selbstständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Der Gegenstand und die darin zu übertragenden Aufgaben sowie alle Organe sind noch separat zu regeln. Zur Unterstützung im Rahmen der Gründung des KU wird eine Kanzlei beauftragt.

SZ