Walting – Die Gemeinde Walting erhebt für Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren wie Einsätze, Sicherheitswachen, Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen Gebühren. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz dafür und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderats nun angepasst. „Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet“, stellte Waltings Bürgermeister Roland Schermer heraus. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein...