Fragliche Mehrkosten
Gruppierung Verantwortung für Dollnstein übt deutliche Kritik am Haushaltsplan des Marktes

02.01.2024 | Stand 02.01.2024, 20:00 Uhr

Hier soll das Baugebiet „Am Pfaffenbügel II“ entstehen: Im Marktrat wurde kritisiert, dass der Verkauf der Grundstücke bereits im Haushalt 2024 eingerechnet ist, bevor diese überhaupt existieren. Foto: Meyer

Mit zwei Gegenstimmen ist der Haushaltsplan 2023 des Marktes Dollnstein in der letzten Sitzung des Jahres verabschiedet worden (wir berichteten). In einer ausführlichen Stellungnahme im Gremium äußerte Benjamin Rudholzer von der Gruppierung Verantwortung für Dollnstein Kritik von ihm und seinen Kollegen an den Beschlüssen.

„Auch in diesem Jahr bleibt uns entgegen den Zusagen von Bürgermeister Roßkopf nur wieder die Entscheidung, über den Haushalt der Vergangenheit abzustimmen“, heißt es im Schreiben. Weiter prangerte die Gruppierung an, dass die Unterlagen erst nach ihrem Intervenieren bei der Rechtsaufsicht und der dadurch veranlassten Verschiebung der Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt wurden und „dann wiederum nur vier Tage vor der Gemeinderatssitzung“.

Beim Haushalt selbst wurde kritisiert, dass der Schuldenstand der Gemeinde bis Ende 2024 auf 2,8 Millionen Euro anwachsen werde. Laut der Gruppierung kommen nochmals zwei Millionen Euro Schulden hinzu, wenn im nächsten Jahr der geplante Verkauf von 15 Grundstücken im Baugebiet „Am Pfaffenbügel II“ nicht zustande kommt. Ein Baugebiet, „das es aktuell noch gar nicht gibt, indem zum jetzigen Zeitpunkt nichts erschlossen wurde und wo der Gemeinderat noch gar nicht über Quadratmeterpreise diskutiert hat“, so die Vorwürfe.

Weiter werden Ausgaben für die Sanierung der Außenfassade des Schützenhauses in Obereichstätt (78000 Euro), die Personal- und Verwaltungsausgaben für den Fremdenverkehr (28000 Euro) sowie die Steigerung der allgemeinen Verwaltungskosten der Gemeinde (268000 Euro), „ohne dass eine entsprechende Effizienzsteigerung der Verwaltung stattgefunden hat“, hinterfragt. Zur Kosteneinsparung sind unter anderem die Erhöhung der Friedhofsgebühren, der Hundesteuer und der Eintrittspreise für das Freibad, sowie der Verkauf der kommunalen Wohnungen in Obereichstätt und das Mieten von unregelmäßig benutzten Maschinen für den Bauhof, sowie eine signifikante Einschränkung der Öffnungszeiten und die Erhöhung der Eintrittspreise im Altmühlzentrum zu prüfen.

Die lange Liste an Kritikpunkten wollte Dollnsteins Bürgermeister Wolfgang Roßkopf (CSU) so nicht stehen lassen. Er kritisierte, dass, wenn die umfangreich ausgearbeitete Stellungnahme ihm rechtzeitig vorgelegen hätte, er eine detailliertere Gegendarstellung abgegeben hätte. Zu den Vorwürfen der Schuldenentwicklung entgegnete Roßkopf, dass die Finanzplanung nicht die abschließende Darstellung für den Haushalt 2024 sei. Hinsichtlich der Erschließung für das Baugebiet „Am Pfaffenbügel II“ sei geplant, durch Vorverträge mit potenziellen Käufern eine Kaufbindung herzustellen. „Im Weiteren gibt es bei einer überzogenen Kostenentwicklung nach Ausschreibung der Maßnahme auch die Möglichkeit, diese wieder aufzuheben“, so der Rathauschef. Die Entscheidung, ob eine Erschließung zur Baugebietserweiterung durchgeführt werde, sei daher abschließend erst im Jahr 2024 oder darauffolgend zu treffen.

Roßkopf ging zudem auf die Situation ein, dass der Großteil der Schuldenentwicklung durch die Kreditaufnahme für die Baugebietserschließung entstehen könne und ein Baugebiet sich langfristig durch die Grundstücksverkäufe selbst finanziere. „Niemand kann voraussagen, wie sich ein Verkauf der Grundstücke darstellt. Jedoch ist nach den vorliegenden Interessensbekundungen für den Kauf eines Bauplatzes eine positive Verkaufsentwicklung zu erwarten“, sagte er. Dies sei auch der Grund der Annahme, dass die 15 Baugrundstücke heuer verkauft werden können.

Im Konsens beschloss das Gremium einstimmig, dass die Verwaltung den Haushalt für das nächste Jahr bis spätestens Ende Mai 2024 ausarbeitet, damit Ende Juni dann der Marktgemeinderat über das Budget final beschließen kann und er der Rechtsaufsicht vorgelegt wird.

myn