Mischgebiet macht Fortschritte
Gemeinderat informiert sich über geplantes Projekt in „Oberdolling II“

26.03.2024 | Stand 26.03.2024, 19:38 Uhr
Ramona Ernhofer

Vom Baugebiet Oberdorfer Berg aus ist das Gelände, auf dem das neue Oberdollinger Mischgebiet entstehen soll, im Bildhintergrund zu sehen. Die Planung macht Fortschritte. Foto: Ernhofer

Entscheidende Fortschritte hat der Oberdollinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung in Bezug auf die Baugebiete „Mischgebiet Am Oberdorfer Berg West II“ und „Innerorts Oberdolling – Teilbereich Hauptstraße“ gemacht. Dieses Mal stellte Andreas Eder vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Regensburg dem Ratsgremium seinen Vorschlag der Baukörperbegrenzung näher vor.

Das Mischgebiet, das im westlichen Teil der Gemeinde von der Staatsstraße 2231 begrenzt wird, könnte laut Eder in drei Kategorien aufgeteilt werden. Diese umfassen Gewerbe und Wohnen, reines Gewerbe und die drei westlichen an der Staatsstraße gelegenen Baupaarzellen, die dreigeschossig werden könnten, da es sich wegen der Geländeverhältnisse dort anbietet. Die sichtbare Höhe und Fernwirkung der Gebäude werde durch die Straßenböschung deutlich reduziert.

Für die Planung als Mischgebiet seien die Lärmwerte der Staatsstraße ausschlaggebend gewesen, erklärte Eder weiter. Ein reines Gewerbegebiet wäre auch nicht möglich gewesen, weil die Lärmwerte für das angrenzende Wohngebiet dann zu hoch gewesen wären. Dies sei nun also ein guter Mittelweg für die Gemeinde, Gewerbe und Wohnen zu vereinen. Die im Entwurf vorgegebenen Grundstücksgrößen seien noch variabel und könnten nach Bedarf angepasst werden. In den Entwurf wurde nach dem einstimmigen Beschluss des Gremiums die Baukörperbegrenzung auf 22 Meter aufgenommen. Das entspreche, wie Eder sagte, Bestandsgebäuden an der Hauptstraße. Auch seien nur frei stehende Einzelhäuser vorgesehen. Die maximalen Wand- und Firsthöhen entsprechen ebenfalls den Festsetzungen für den Innerortsbebauungsplan und somit dem örtlichen Bestand.

Stellungnahmen werden berücksichtigt



Zweites großes Thema war das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes „Innerorts Oberdolling – Teilbereich Hauptstraße“. Die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange werden berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen, wie Andreas Eder mitteilte. Da alle Beschlüsse wiederum einstimmig waren, könne der Satzungsbeschluss nun bekannt gemacht werden.

Danach stand Irmgard Kolbinger vom Architekturbüro Kolbinger aus Ingolstadt den Gemeinderäten Rede und Antwort zum geplanten Neubau eines Doppelhauses durch die Aronas Immobilien GmbH aus Oensingen in der Schweiz im Baugebiet „Oberdolling II“. In der Dezembersitzung war das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt worden. Zwischenzeitlich war der Bauausschuss weitere zwei Mal vor Ort. Kolbinger sagte, dass sie die Bedenken der Gemeinde hinsichtlich der doch recht „wilden Geländeverläufe und extremen Hanglage“ gut verstehen könne. Diese seien im ersten Entwurf auch etwas verwirrend dargestellt worden.

Befreiung vom Baufeld als Problem



Irmgard Kolbinger erläuterte die geplanten Abgrabungen und Auffüllungen am Beispiel eines bereits bestehenden Nachbarhauses. Es sei unausweichlich, das Urgelände zu verändern, um es bebauen zu können, betonte sie. Ein weiteres Problem sei die Befreiung vom Baufeld, die nötig sei, um das Projekt realisieren zu können. Nach gründlicher Abwägung einigte sich das Gremium darauf, die Befreiung zu erteilen, wenn der Bebauungsplan deswegen nicht geändert werden muss.