Solide Haushaltslage
Buxheim verabschiedet Haushalt mit 14 Millionen Euro – Keine Kredite nötig

05.09.2022 | Stand 22.09.2023, 6:01 Uhr
Elena Ostermeier

Auch wenn die Rücklagen kurzfristig sinken: In der Gemeinde Buxheim freut man sich über ausgesprochen solide Finanzen. Foto: Ostermeier

Von Elena Ostermeier

Jan Schuster, stellvertretender Leiter der Buxheimer Finanzverwaltung, gab in der jüngsten Gemeinderatssitzung sein Debüt: Er präsentierte den Haushalt 2022 mit einem Gesamtvolumen von 14 Millionen Euro, der anschließend einmütig vom Gremium verabschiedet wurde.



Bürgermeister Benedikt Bauer freut sich über die solide Haushaltslage: „Wir sind gut aufgestellt.“ Seine detaillierten Erläuterungen konnte Schuster mit erfreulichen Botschaften verknüpfen: Es seien keine Kredite erforderlich, aus dem Verwaltungshaushalt könne knapp eine Million Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, und die allgemeine Rücklage steige bis Ende 2022 auf 9,4 Millionen Euro an. Schuster merkte allerdings an, dass dieses Polster in den Folgejahren auf 4,4 Millionen Euro abschmelzen werde, um den Neubau des Rathauses, die Sanierung der Alten Schule in Tauberfeld und den geplanten Grunderwerb finanzieren zu können.

Der Verwaltungshaushalt steigt auf 8,3 Millionen Euro an (2021: 7,7): Der Verwaltungshaushalt speist sich vor allem aus dem gemeindlichen Anteil an der Einkommenssteuer mit 3,5 Millionen Euro, den staatlichen Schlüsselzuweisungen mit 800000 Euro, der Gewerbesteuer mit 500000 Euro sowie Gebühren und Zuschüssen. Größter Ausgabeposten ist die Kreisumlage (fast 2 Millionen Euro), gefolgt von den Personalausgaben und der Sanierung von Gemeindestraßen. Für die Kinderbetreuung wendet die Gemeinde knapp 1,3 Millionen Euro auf, erhält aber vom Staat Fördermittel in Höhe von 775000 Euro. Für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind bei den Einnahmen und Ausgaben jeweils 395000 beziehungsweise 624000 Euro angesetzt. Der Kämmerer rechnet mit 967500 Euro, die dem Vermögenshaushalt zugeführt werden können.

Der Vermögenshaushalt sinkt leicht ab auf 5,7 Millionen (2021: 6,1): Der Vermögenshaushalt lebt von den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (1,6 Millionen Euro), den Straßenerschließungsbeiträgen im Baugebiet Röthelfeld (1 Million Euro), den Verbesserungsbeiträgen und der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt. Auf der Ausgabenseite steht heuer der Neubau des Rathauses „nur“ mit 500000 Euro zu Buche, allerdings sind bis 2025 weitere 8 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Für Grundstückskäufe stehen heuer 725000 Euro bereit, der Kanalbau in der Volchlinstraße und am Brunnhuberring verschlingt 900000 Euro, Baumaßnahmen der Wasserversorgung kosten mehr als 400000 Euro.

„Unsere Rücklagen entwickeln sich vorübergehend rückläufig“, erklärte Bauer vor allem im Hinblick auf Investitionen in Grund und Kinderbetreuung. Ab 2024 erhole sich die Situation allerdings wieder.

Aus der Sitzung

Freiwillige Feuerwehrler, die mindestens 40 Jahre im aktiven Dienst sind, erhalten vom Landesfeuerwehrverband einen Gutschein über 300 Euro für einen Aufenthalt in einem Feuerwehrerholungsheim. Auf Vorschlag von Bürgermeister Benedikt Bauer und mit einstimmigem Beschluss des Gremiums übernimmt die Gemeinde künftig auch die Kosten eines gleichwertigen Gutscheins für eine Begleitperson.

Wie im Juli beschlossen, hatte sich der Bauausschuss im Vorfeld der vergangenen Sitzung mit Einsparmöglichkeiten beim Neubau des Rathauses befasst. In Absprache mit den Planern konnte ein Einsparpotenzial von über 30000 Euro festgestellt werden, mit dem der Gemeinderat bei einer Gegenstimme einverstanden war.

Für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich befasste sich das Gremium mit einem Antrag auf Vorbescheid. Die zugehörige landwirtschaftlich genutzte Hofstelle sei zwar an das Wasser- und Stromnetz angebunden, eine Abwasserbeseitigung könne die Gemeinde jedoch nicht gewährleisten, erklärte Bürgermeister Bauer. Die Räte stimmten nach kurzer Diskussion dem Antrag einhellig zu, betonten jedoch, dass eine Bebauung im Außenbereich grundsätzlich nicht erlaubt ist. Die Feststellung, ob eine Ausnahme unter strengen Auflagen erteilt werden kann (Privilegierung), obliege der Prüfung durch das Landratsamt.

EK