Einige Steuern und Gebühren leicht höher
Anpassungen und Neukalkulationen im Eitensheimer Gemeinderat

03.01.2024 | Stand 03.01.2024, 6:07 Uhr
Christina Zangerle

Auch die Hundesteuer wird in der Gemeinde Eitensheim angepasst. Sie wird von derzeit 40 auf 55 Euro angehoben. Foto: dpa/Klose

Bei der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2023 hat sich der Eitensheimer Gemeinderat zunächst mit der Anpassung des Grundsteuerhebesatzes ab 2024 beschäftigt. Dieser ist seit dem Jahr 1996 nicht geändert worden.

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen und nicht zuletzt wegen des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge haben die Gemeinden im Bereich Straßenunterhalt, auch in Bezug auf die Beleuchtung, erhebliche Mehrkosten zu tragen. Eine entsprechende geringfügige Mehrbelastung der Grundstücke scheine hierbei sachgerecht, hieß es in der Sitzung. Ab dem 1. Januar 2024 gelten die Steuersätze für die Grundsteuer wie folgt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)370 von Hundert und für die Grundstücke (Grundsteuer B) Haushaltsjahr 2024 und Folgejahre 350 v. H.

Derzeit sind 136 Hunde in der Gemeinde gemeldet. Jährlich fallen mehr als 4000 Euro an Kosten an, unter anderem für die Leerung der Hundetoiletten, die Abfallbeutel oder Fahrkosten. Auch der Verwaltungsaufwand ist nicht unerheblich, ist aber nicht oder nur schwer zu ermitteln. Sollte die Gemeinde auf biologisch abbaubare Abfallbeutel umstellen, sei eine Kostensteigerung circa im Faktor 2,3 zu erwarten, hieß es. Der Gemeinderat beschloss, deshalb die Hundesteuer von derzeit 40 auf 55 Euro anzuheben.

Einfache Befreiungnicht möglich

Im September 2023 hat der Gemeinderat im Bereich des Bebauungsplans „Steigäcker“ einem Bauantrag auf Errichtung einer Pension zugestimmt und eine Befreiung zur Errichtung eines dritten Vollgeschosses befürwortet. Die Genehmigungsbehörde im Landratsamt Eichstätt vertritt nun die Auffassung, dass durch diese Befreiung die Grundzüge der Planung in diesem Bebauungsplan berührt sind und somit eine einfache Befreiung nicht möglich ist. Eine Genehmigung ist nur nach einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans möglich. Nach Meinung der Verwaltung sei die Änderung des Bebauungsplans grundsätzlich möglich, verursacht aber sowohl in der Verwaltungsgemeinschaft als auch bei einem möglichen Planer Kosten. Diese wären vom Bauwerber zu tragen. Das Gremium erklärte sich grundsätzlich bereit, den Bebauungsplan Nummer 19 „Steigäcker“ abzuändern. Voraussetzung ist, dass der Bauwerber alle internen und externen Kosten des Änderungsverfahrens – soweit es sein Bauvorhaben betrifft – übernimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bauwerber auszuhandeln und abzuschließen. Der genaue Änderungsumfang wird dann im Änderungsverfahren festgelegt. Mit einer Gegenstimme wurde dem stattgegeben.

Im Rahmen der Erweiterung des Kindergartens St. Andreas wurde der Firma RGS ein Auftrag für die Lüftungsanlage erteilt. Die Auftragssumme belief sich auf Basis der Ausschreibung auf eine Summe von 274068 Euro. Im Laufe der Arbeiten am Kindergarten ergaben sich Mehrkosten von rund 24 000 Euro unter anderem für die Anpassung des Luftkanals für Außen- und Fortluftansaugung oder die Winterbeheizung. Der Gemeinderat nahm die Nachträge der beauftragten Firma zur Kenntnis und stimmte diesen mit einer gesamten Abrechnungssumme in Höhe von 28606 Euro zu.

Allgemeine Rücklagen für künftige Investitionen

Aus dem Kalkulationszeitraum 2016 bis 2019 ist ein Überschuss von 92000 Euro zu berücksichtigen. Wogegen im Zeitraum 2020 bis 2023 aufgrund höherer Unterhaltsaufwendungen bei Straßensanierungen ein Verlust von rund 45600 Euro entstanden ist. Nun sollen allgemeine Rücklagen für künftige Investitionen gebildet werden. Diese dienen dazu, bei Investitionen in die Wasserversorgung einen sprunghaften Anstieg der Wassergebühren zu vermeiden. Da die Versorgungsanlagen im Wesentlichen bis zu 30 Jahre alt sind, sind langfristig vermehrte Aufwendungen zu erwarten. Aufgrund der durchschnittlichen Werte der vergangenen Jahre ist mit einem Durchschnittsverbrauch von 132200 Kubikmetern für die Jahre 2024 bis 2027 zu rechnen. Die Durchschnittsverbrauchsgebühr im selben Zeitraum beträgt 1,77 Euro.

Bei den kleinsten Wasserzählern wird nur die Kapsel gewechselt. Die größeren Zähler werden komplett ausgewechselt. Die Beschaffungskosten für die größeren Zähler haben sich erhöht. Daher sollte auch hier die Grundgebühr angepasst werden.

Dem Antrag des Eitensheimer Schützenvereins „Orient“ auf Bezuschussung von zwei Jugendluftgewehren stimmten die Gemeinderäte einvernehmlich zu. Sie gewähren einen Zuschuss von 20 Prozent aus den anfallenden Kosten von voraussichtlich 3486 Euro und damit einen Maximalbetrag von 697,20 Euro. Alle Anpassungen und Neukalkulationen wurden einstimmig verabschiedet.