Ingolstadt
Wohnen im grünen Bereich – Schottergärten „sollen vermieden werden“

Neue Gestaltungssatzung tritt heute in Kraft

01.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:42 Uhr

Kies in Vorgärten und Gärten kann praktisch sein. Die Stadt plädiert jedoch für mehr Grün und verschärft die Regeln. Foto: privat

Von Johannes Hauser

Ingolstadt – Wenn die Verwaltung von „unbebauten Flächen auf bebauten Grundstücken“ spricht, meint sie Gärten, aber auch Grünflächen zwischen Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen sowie Vorgärten. Wie diese Freiflächen gestaltet werden dürfen, legt die Begrünungs- und Gestaltungssatzung der Stadt fest. An diesem Mittwoch, 1. Juni, tritt eine neue Satzung in Kraft. Sie soll dazu beitragen, Ingolstadt grüner und damit kühler, ökologischer und klimaresistenter zu machen. Gärten und andere Freiflächen spielen dabei eine wichtige Rolle, erklärt Stadtbaurätin Ulrike Wittmann-Brand. Außerdem prägen sie das Stadtbild.

In den Ausschüssen des Stadtrats ist lange über die Neufassung der Satzung debattiert worden. Immer wieder wurden dabei vorgeschlagen, sogenannte „Schottergärten“ zu verbieten. Großflächige Kiesflächen seien schließlich das Gegenteil einer umweltfreundlichen Gestaltung, argumentierten die einen. Man könne Privatleuten nicht alles vorschreiben, was sie auf ihrem Grundstück täten, die anderen. Man kam schließlich überein, Schottergärten als „unerwünscht“ zu deklarieren. Sie sollen „vermieden werden“. Auch die neue Begrünungssatzung soll „dem Trend zur Anlage von Stein- und Schottergärten entgegenwirken“.

Die Satzung gilt für alle Bauanträge, die ab 1. Juni gestellt werden. Ältere sind nicht betroffen. In der Satzung werden bestehende Regeln ökologischen Belangen angepasst. So wird der erforderliche Mindestanteil an Grünflächen auf Baugrundstücken von 15 auf 20 Prozent erhöht. Auch müssen in Zukunft mehr standortgerechte Bäume auf den Grundstücken gepflanzt werden. „Bei fensterlosen Wänden gewerblicher und landwirtschaftlicher Gebäude sowie Tiefgaragenzufahrten sind in Zukunft Fassadenbegrünungen vorzusehen“, teilt die Stadt mit. „Die Forderung von Kleintierdurchlässen bei Einfriedungen soll der Kleintierfauna, wie zum Beispiel dem Igel, zugutekommen.“ Außer ökologischen Aspekten berücksichtigt die Satzung auch „gestalterisch-ästhetische“ Gesichtspunkte. Einfriedungen wie Gartenmauern müssen begrünt werden, Kunststoff ist künftig verboten. So soll ein „ansprechendes Orts- und Straßenbild gefördert werden“.

All diese Regeln gelten nicht nur für private Bauherren, sondern auch für die Stadt, bestätigt Wittmann-Brand auf Nachfrage des DONAUKURIER. Etwa bei Schulbauten. Schotterflächen wie vor dem Alf-Lechner-Museum sind damit künftig tabu. Bei Schallschutzwänden wie an der Westlichen Ringstraße muss für ausreichenden Bewuchs gesorgt werden. Man wolle mit gutem Beispiel vorangehen, so die Stadtbaurätin.

DK