Der Bundesgerichtshof hat das Ersturteil kassiert. Unter anderem sei für die Karlsruher Richter eine Beeinflussung der Mitarbeiterin bei der Anzeigenerstattung nicht auszuschließen. Wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Aussage der 58 Jahre alten Mitarbeiterin des Opferhilfevereins nun bewerten.