Zehn Monate ohne Bewährung hatte Staatsanwältin Sophia Hager in ihrem Plädoyer gefordert. Die Berufungskammer am Ingolstädter Landgericht war zwar davon überzeugt, dass das, was der Pfarrer mit einem Ministranten vor mehr als 15 Jahren in einem Pfarrhaus im Landkreis Pfaffenhofen gemacht hat, strafbar ist, hat jedoch die erstinstanzlich vom Pfaffenhofener Amtsgericht ausgesprochene Strafe von acht Monaten für ausreichend gehalten – und zur Bewährung ausgesetzt.